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    Mietpreisbremse  1022  0 Kommentare Aktuelles Buch zeigt den Irrsinn der Mietpreisbremse

    Dies ist das erste Buch zur Mietpreisbremse. Hans-Joachim Beck, der es geschrieben hat, kennt das Thema so genau wie kein Zweiter, denn er hat von Anfang an den Prozess der politischen Entscheidungsfindung und der rechtlichen Formulierung kritisch als Vertreter des IVD begleitet.

    Beck steht der Mietpreisbremse kritisch gegenüber, aber dies ist kein Meinungsbuch. Es ist ein Buch für Praktiker, also für Immobilieneigentümer, Vermieter, Hausverwalter – und nicht zuletzt auch für Juristen. Dabei ist es so verständlich geschrieben, dass es auch juristische Laien verstehen können, obwohl die Materie vertrackt ist.

    Das Problem ist, dass es zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe in dem Gesetz gibt. Beck versucht zu verstehen, was mit diesen Begriffen gemeint ist und wie sie ausgelegt werden könnten. Als ehemaliger Vorsitzender Richter eines Gerichtes weiß er, wie die Rechtsprechung in der Praxis auch mit sehr vagen Formulierungen umgeht.

    Eine zentrale Rolle spielt in dem Gesetz bekanntlich der Begriff der „ortsüblichen Vergleichsmiete“. In der Praxis wird – dort wo es ihn gibt – auf einen Mietspiegel zurückgegriffen. Das Problem ist jedoch, dass es in vielen Gemeinden keinen qualifizierten Mietspiegel, sondern nur einen einfachen Mietspiegel gibt. Im ersten Fall beruht der Mietspiegel auf wissenschaftlichen Untersuchungen, im zweiten Fall handelt es sich um einen „ausgehandelten“ Kompromiss zwischen Vereinen, die Mieter und Vermieter vertreten. Beck verweist auf ein BGH-Urteil, wonach auch ein qualifizierter Mietspiegel überprüft werden muss, wenn seine Aussagen vor Gericht bestritten werden (S. 10). Dies ist verschiedentlich auch geschehen.

    Becks Resümee: „Die ortsübliche Vergleichsmiete soll Grundlage für die Mietpreisbremse sein, lässt sich aber nicht zuverlässig feststellen. In Gemeinden, in denen kein qualifizierter Mietspiegel existiert, kann die ortsübliche Vergleichsmiete nur sehr ungenau geschätzt werden… Aber selbst in Gemeinden, in denen ein vermeintlich qualifizierter Mietspiegel existiert, ist er keine verlässliche Grundlage, die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen. Aufgrund der Feststellung des Gutachters über die Mängel der Berliner Mietspiegel kann der Vermieter sich bei Abschluss eines Mietvertrages nicht mehr allein auf den Mietspiegel verlassen, sondern muss die ortsübliche Vergleichsmiete schätzen. Dabei kann er den Mietspiegel durchaus als Anhaltspunkt nehmen, muss diesen aber auf Plausibilität überprüfen.“ (S. 11 f)


    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Mietpreisbremse Aktuelles Buch zeigt den Irrsinn der Mietpreisbremse Dies ist das erste Buch zur Mietpreisbremse. Hans-Joachim Beck, der es geschrieben hat, kennt das Thema so genau wie kein Zweiter, denn er hat von Anfang an den Prozess der politischen Entscheidungsfindung und der rechtlichen Formulierung kritisch als Vertreter des IVD begleitet.

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