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    Baufinanzierung  1471  0 Kommentare Widerrufsjoker - so vermeiden Sie das Kostenrisiko mit einer Prozessfinanzierung

    Viele Verbraucher, für die der Widerruf eines Kredits aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Frage kommt, scheuen vor einer Klage zurück. Grund ist das Kostenrisiko – doch dafür gibt es jetzt eine Lösung.

    Mehr als 70 Prozent aller Immobilienfinanzierungen, die zwischen 2002 und 2011 in Deutschland geschlossen wurden, beinhalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können daher widerrufen werden. Das Ergebnis wäre eine Rückabwicklung des Darlehens sowie die sofortige Auflösung, verbunden mit der Möglichkeit, die derzeit niedrigen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nutzen zu können. Doch nur ein Bruchteil der Verbraucher macht von diesem Recht Gebrauch. Warum?

    Viele schrecken vor den Kosten eines Rechtsstreits zurück – und das nicht zu Unrecht. Denn wenn das Kreditinstitut nicht außergerichtlich kompromissbereit ist, dann hilft nur eine Klage weiter. Und die ist teuer. Denn immer noch setzen die meisten Gerichte beim Widerruf eines laufenden Darlehens die komplette Kreditsumme als Streitwert an, was die Kosten nach oben treibt. So liegt das Risiko für die erste Instanz bei einem Kredit in Höhe von 100.000 Euro bei rund 12.000 Euro. Geht man in Berufung, verdoppeln sich die Kosten.

    In der Regel wird daher nur dann geklagt, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Doch die Rechtsschutzversicherungen steigen dann aus, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie um einen Neubau oder um ein vermietetes Objekt handelt. Für viele Kreditnehmer war bisher an dieser Stelle Endstation. Doch dies ändert sich nun.

    Nach langer Suche haben wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf nun die Möglichkeit gefunden, eine Klage ohne Kostenrisiko durchzuführen. Ein sogenannter Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht. Im Gegenzug wird er prozentual am wirtschaftlichen Erfolg des Kreditnehmers beteiligt. Wie hoch diese Beteiligung ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Damit wird es auch für diejenigen möglich, ihr Recht durchzusetzen, die bislang die hohen Kosten gescheut haben.

    Besonders interessant wird eine Klage dadurch, dass vor Gericht eine realistische Chance auf die Rückabwicklung eines Darlehens besteht. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur sofort aus dem Kredit aussteigen können, sondern zusätzlich Anspruch auf die Auszahlung von zuviel vereinnahmten Zinsen aus der Vergangenheit haben. Dieser zusätzliche Anspruch kann 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme ausmachen! Gelingt also vor Gericht eine solche Rückabwicklung, dann ist der wirtschaftliche Erfolg demnach deutlich größer, als wenn Sie außergerichtlich „nur“ einen Ausstieg aus dem Darlehen erreichen.

    Natürlich prüft der Prozessfinanzierer, bei welchen Krediten er zu einer Finanzierung bereit ist und nimmt in erster Linie Fälle an, bei denen er gute Aussichten in Relation zu seinen Kosten sieht. Laufende Darlehen mit einer Kreditsumme unter 100.000 Euro sind deshalb von einer Prozessfinanzierung ausgenommen, weil bei niedrigen Streitwerten die Kosten überproportional zu Buche schlagen. Bei höheren Kreditsummen wird in erster Linie danach selektiert, von welchem Kreditinstitut das Darlehen stammt. Gute Chancen auf eine Prozessfinanzierung haben Kreditnehmer, wenn das Darlehen eines der folgenden Kriterien erfüllt:

     

    a. Kreditsumme liegt über 100.000 Euro und ist bei einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen:

    -       alle genossenschaftlichen Institute -  d.h. Ärzte und Apothekerbank eG, Sparda-, Volks- und Raiffeisenbanken, Münchener Hypothekenbank eG,  WL Bank

    -      alle Versorgungswerke, Versicherungen

     

    b. Kreditsumme liegt über 150.000 Euro und ist bei einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen:

    -       Alle Sparkassen
    -       Alle Bausparkassen
    -       ING-Diba, DSL, DKB, Commerzbank

     

    c. Kreditsumme liegt über 250.000 Euro

    -       alle Kreditinstitute

     

    d. Kredit wurde durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet:

    -     alle Kreditinstitute, unabhängig von der ursprünglichen Kreditsumme, Vorfälligkeitsentschädigung muss größer als 12.000 Euro sein

     

    e. Kredite, die zwischen 11. Juni 2010 und 29. Juli 2010 geschlossen wurden:

    -     alle Kreditinstitute, unabhängig von der ursprünglichen Kreditsumme

     

    Kreditnehmer, die prüfen lassen wollen, ob Ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist und eine Prozessfinanzierung in Frage kommt, erhalten auf der Website der IG Widerruf weitere Informationen zu diesem Thema. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Widerrufsjoker - so vermeiden Sie das Kostenrisiko mit einer Prozessfinanzierung Viele Verbraucher, für die der Widerruf eines Kredits aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Frage kommt, scheuen vor einer Klage zurück. Grund ist das Kostenrisiko – doch dafür gibt es jetzt eine Lösung.