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    Kürzungen bei BMW  12830  8 Kommentare BMW geht ans Eingemachte - Mitarbeiter bangen um Boni und Weihnachtsgeld

    Sonderleistungen wie Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld versüßen den Arbeitsalltag und sorgen bei vielen Mitarbeitern für den extra Schuss Motivation. Jetzt, so kurz vor Weihnachten, ist der eine oder andere Extragroschen wohl auch schon verplant. Wenn es nach BMW geht, dürften die Geschenke für die Mitarbeiter des Automobilkonzerns im kommenden Jahr etwas kleiner ausfallen.

    Nach einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ plant der Autokonzern BMW die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter einzuschränken und das Weihnachtsgeld zu kürzen. "Der Vorstand plant drastische Kürzungen der Sonderleistungen für 2015“, heißt es demnach aus Arbeitnehmerkreisen. Im Wesentlichen soll es dabei um die "Deckelung der Erfolgsbeteiligung voraussichtlich bei 160 Prozent der individuellen Bemessungsgrundlage" gehen. In den vergangenen beiden Jahren lag der Wert leicht darüber. Greifen soll die Änderung ab dem kommenden Jahr. Aber Halt! Nicht für jeden. Die Beschränkung sei "zunächst nur für normale Mitarbeiter" vorgesehen, heißt es dem Bericht zufolge. Eine etwaige Deckelung auch für obere Führungskräfte werde "erst noch diskutiert" und sei "wenn überhaupt, dann erst für 2017" zu erwarten.

    Zwar wollte BMW die Pläne weder bestätigen noch kommentieren, doch werde die Erfolgsbeteiligung "immer wieder an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen angepasst". Diesbezüglich gebe es laufend Gespräche mit dem Betriebsrat zum Thema Erfolgsbeteiligung. Von dieser Seite hört man auch noch weitere Neuigkeiten: Auch beim Weihnachtsgeld sollen die Kürzungsschrauben angelegt werden. Stockte BMW bislang die tarifvertraglich vorgeschriebene Leistung freiwillig von 55 Prozent auf 100 Prozent eines Monatsgehalts auf, soll damit im kommenden Jahr Schluss sein. Ein kleiner Lichtblick für die BMW-Mitarbeiter: Laut „WirtschaftsWoche“ erklärte der Automobilkonzern, eine Kürzung des Weihnachtsgeldes sei in den Planungen zur Deckelung der Erfolgsbeteiligung "nicht eingeschlossen".






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