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     1121  0 Kommentare Finanzanlagevermittler mit Regulierung zufrieden

    Wie nehmen Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen die Regulierung ihres Berufsstandes wahr? Dieser Frage ging der Bundesverband AfW in einer aktuellen Umfrage nach. Das Ergebnis: Die Mehrheit der 1.700 befragten Vermittler schätzt die bisher erfolgten Maßnahmen als positiv ein – mit einigen Ausnahmen. Unterdessen steigt die Anzahl der registrierten Vermittler weiter an.

    Die Umsetzung der Regulierung der Versicherungsvermittlung beurteilen rund Zwei Drittel der Vermittler als gelungen. 17,8 Prozent bewerten den Paragraphen 34d der Gewerbeordnung sogar als sehr positiv, 44,4 Prozent als positiv. 

    Etwas skeptischer sind Vermittler gegenüber der seit 2013 bestehenden Regulierung der Finanzanlagenvermittlung. 12,9 Prozent sehen die erfolgte Umsetzung sehr positiv, 31,5 Prozent positiv. Rund zehn Prozent der Befragten sind gegenüber des Paragraphen 34f der Gewerbeordnung sehr negativ eingestellt. 

    Regulierung der Honorarberatung: Vermittler unzufrieden

    Deutlich negativer fallen die Umfrageergebnisse für die Regulierung der Honorarberatung aus. Nur 5,2 Prozent schätzen den Paragraphen 34h der Gewerbeordnung als sehr positiv ein. 12,4 Prozent empfinden ihn als positiv. Dagegen bewerten 17 Prozent die Regulierung als negativ, 16,1 sogar als sehr negativ. 30,8 Prozent stehen dem Paragraphen unentschlossen gegenüber. 

    Quelle: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung 

    Fast jeder zweite Vermittler plant eine Erlaubnis zu Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34i Gewerbeordnung zu beantragen – vorausgesetzt die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten (für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht, Sachkundeprüfung etc.) sind mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO vergleichbar. „Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt“, kommentiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, die aktuelle Situation. „Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden.“

    DIHK: Vermittleranzahl steigt weiter

    Derweil steigt die Anzahl der registrierten 34f-Vermittler und der Honorarberater weiter an: Während die Zahl per Anfang Oktober noch bei 36.194 lag, kletterte sie zum Jahreswechsel auf 36.412. Von Ihnen haben 35.914 (Oktober: 35.720) die Erlaubnis zur Vermittlung von Offenen Investmentvermögen. Geschlossene Investmentvermögen dürfen von 9.610 Beratern vermittelt werden. Hier geht die Zahl um 37 Berater zurück. 

    110 Registrierungen als Honorar-Finanzanlageberater zählt die DIHK nach § 34h GewO. Das ist ein Anstieg um vier Berater im Vergleich zu Anfang Oktober 2015. Jeder Honorar-Finanzanlageberater hält zudem eine Erlaubnis zur Beratung von offenen Investmentvermögen. Jedoch dürfen nur 41 von Ihnen Geschlossene Investmentvermögen und 19 Vermögensanlagen vermitteln.

    Im Vergleich zu Ende 2014/Anfang 2015 sind die Zahlen jedoch deutlich zurückgegangen: Per Ende Dezember 2014 hatten 40.662 Finanzanlagevermittler eine Registrierung nach § 34f Gewerbeordnung (GewO). Anders sieht es beim Thema Honorarberatung aus: Am 31. Dezember 2014 hatten bundesweit 65 Berater eine Erlaubnis nach § 34h GewO.

    (TL)




    Verfasst von 2Euro Advisor Services
    Finanzanlagevermittler mit Regulierung zufrieden Wie nehmen Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen die Regulierung ihres Berufsstandes wahr? Dieser Frage ging der Bundesverband AfW in einer aktuellen Umfrage nach. Das Ergebnis: Die Mehrheit der 1.700 befragten Vermittler schätzt die bisher erfolgten Maßnahmen als positiv ein – mit einigen Ausnahmen. Unterdessen steigt die Anzahl der registrierten Vermittler weiter an.

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