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    DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    Aktienrückkaufprogramm

    26.01.2016 / 17:40
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Auf der Grundlage der Ermächtigung des Verwaltungsrats der Highlight
    Communications AG (im Weiteren: "Verwaltungsrat") vom 4. Juni 2009 zur
    Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms vom 17. November 2005 haben der
    Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrates am 10. November 2015
    folgenden Beschluss gefasst:

    Präambel

    Die Highlight Communications AG ist nach wie vor der Ansicht, dass die
    wirtschaftlichen Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien weiterhin gegeben
    sind.

    Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, auch in Zukunft einen Teil
    ihrer Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung
    von Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden.
    Das Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und kann nach den
    Schweizer Rechtsgrundlagen höchstens 10 % des Aktienkapitals betreffen.

    Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
    einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarktrechtlichen
    Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
    Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Verwaltungsrat als
    einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktien das nachfolgende

    Aktienrückkaufprogramm

    unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:

    Bedingungen des Aktienrückkaufs

    § 1 Laufzeit

    Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
    zwischen Montag, dem 25. Januar 2016, sofern die Veröffentlichung dieser
    Beschlussfassung gemäß § 7 zuvor erfolgt ist, und Freitag, dem 4. März
    2016, sowie zwischen Montag, dem 21. März 2016 und Freitag, dem 6. Mai
    2016, und zwischen Montag, dem 30. Mai 2016 und Freitag, dem 29. Juli 2016
    erfolgen.

    § 2 Umfang

    Highlight Communications AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab
    dem 25. Januar 2016 höchstens 1'800'000 Stück eigene Aktien erwerben.

    § 3 Erwerbszweck

    Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt zu dem Zweck, diese zur Finanzierung
    etwaiger Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu
    verwenden. Auch eine spätere Wiederveräußerung zur Gewinnung strategischer
    Investoren zum Vorteil der Gesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Da diese
    Zwecke nicht in Art. 3 der der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
    vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
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