EANS-Hauptversammlung
ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ECO Business-Immobilien AG
Wien, FN 241364 y
(die "Gesellschaft")
EINLADUNG
zu der am 18. Februar 2016 um 09:00 Uhr, Wiener Zeit,
in der Säulenhalle der Wiener Börse, A-1010 Wien, Wallnerstraße 8,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG
mit folgender
Tagesordnung:
1. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates (einziger
Tagesordnungspunkt).
Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung (im
Folgenden nur die "Hauptversammlung") erfolgt durch den Vorstand der
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens der conwert Immobilien Invest
SE (FN 212163 f) gemäß § 105 Abs 3 AktG mit Antrag auf den oben
bezeichneten Tagesordnungspunkt.
1. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG spätestens ab dem
21. Tag vor der ao. Hauptversammlung, sohin ab 28. Jänner 2016, am
Sitz der Gesellschaft, Alserbachstraße 32, A-1090 Wien, während der
üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag
(werktags) 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag (werktags) 9:00 bis 15:00
Uhr zur Einsicht der Aktionäre auf und sind ab diesem Tag, sohin ab
28. Jänner 2016, unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft www.eco-immo.at abrufbar:
* Beschlussvorschläge der conwert Immobilien Invest SE zum
Tagesordnungspunkt;
* Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG
zum Tagesordnungspunkt;
* diese Einberufung der Hauptversammlung.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28. Jänner 2016,
werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter www.eco-immo.at weiters
* Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG
zugänglich gemacht.
Es wird drauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft
gemäß § 108 Abs 1 AktG keine Beschlussvorschläge zum
Tagesordnungspunkt zu machen hat, da die Hauptversammlung gemäß § 105
Abs 3 AktG auf Verlangen der conwert Immobilien Invest SE einberufen
wird.
2. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf vom
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