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    EANS-Hauptversammlung  293  0 Kommentare ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    ECO Business-Immobilien AG
    Wien, FN 241364 y
    (die "Gesellschaft")

    EINLADUNG

    zu der am 18. Februar 2016 um 09:00 Uhr, Wiener Zeit,
    in der Säulenhalle der Wiener Börse, A-1010 Wien, Wallnerstraße 8,
    stattfindenden

    außerordentlichen Hauptversammlung
    der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG

    mit folgender

    Tagesordnung:

    1. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates (einziger
    Tagesordnungspunkt).

    Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung (im
    Folgenden nur die "Hauptversammlung") erfolgt durch den Vorstand der
    Gesellschaft aufgrund eines Verlangens der conwert Immobilien Invest
    SE (FN 212163 f) gemäß § 105 Abs 3 AktG mit Antrag auf den oben
    bezeichneten Tagesordnungspunkt.

    1. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):

    Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG spätestens ab dem
    21. Tag vor der ao. Hauptversammlung, sohin ab 28. Jänner 2016, am
    Sitz der Gesellschaft, Alserbachstraße 32, A-1090 Wien, während der
    üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag
    (werktags) 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag (werktags) 9:00 bis 15:00
    Uhr zur Einsicht der Aktionäre auf und sind ab diesem Tag, sohin ab
    28. Jänner 2016, unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
    der Gesellschaft www.eco-immo.at abrufbar:

    * Beschlussvorschläge der conwert Immobilien Invest SE zum
    Tagesordnungspunkt;

    * Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG
    zum Tagesordnungspunkt;

    * diese Einberufung der Hauptversammlung.

    Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28. Jänner 2016,
    werden auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
    Gesellschaft unter www.eco-immo.at weiters

    * Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
    gemäß § 114 AktG

    zugänglich gemacht.

    Es wird drauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft
    gemäß § 108 Abs 1 AktG keine Beschlussvorschläge zum
    Tagesordnungspunkt zu machen hat, da die Hauptversammlung gemäß § 105
    Abs 3 AktG auf Verlangen der conwert Immobilien Invest SE einberufen
    wird.

    2. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):

    2.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre

    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen fünf vom
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