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    Grauer Kapitalmarkt  10532  1 Kommentar Erste Hartwieg-Firma offiziell pleite - Doch für die Anleger kommt wohl jede Rettung zu spät

    Die Machenschaften von Malte André Hartwieg auf dem grauen Kapitalmarkt kommen mehr und mehr ans Licht – auch dank wallstreet:online, das den Stein Anfang 2014 ins Rollen brachte. Nun ist die erste Firma aus dem Geflecht offiziell pleite. Doch für das Geld der vielen Tausend Anleger kommt wohl jede Rettung zu spät.

    Dass das Firmengeflecht der dima24.de rund um den zwielichtigen Fondsmanager Malte André Hartwieg in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist bekannt. Seit Monaten hängen diverse Unternehmen in der vorläufigen Insolvenz fest. Nun hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren für die Gesellschaft NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Das berichtet das „manager-magazin“. Es ist die erste offizielle Pleite in Hartwiegs Firmenkonstrukt.

    Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Sein Kollege Rolf G. Pohlmann betreute bislang als vorläufiger Insolvenzverwalter die übrigen schwebenden Verfahren der Unternehmensgruppe. Hofmann zufolge hätten bis zu 900 Anleger rund 22 Millionen Euro in die NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH gesteckt. Sie taten dies im Glauben, damit in Ölförderprojekte in den USA zu investieren. Doch ob ein Großteil des Geldes dort jemals ankam, ist mehr als fraglich.

    Gelder versiegen in undurchsichtigen Firmenkonstrukten

    Tatsächlich handelt es sich bei der besagten Firma lediglich um eine Zwischengesellschaft zwischen der eigentlichen Beteiligungsgesellschaft NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH & Co. KG und den US-Investments. Eine solche Konstruktion ist typisch für die Hartwiegs Fonds und das aus gutem Grund, wie Rechtsanwalt Stefan Forster dem Magazin erklärt: „Bei der Zwischengesellschaft handelt es sich im Grunde um eine Briefkastenfirma, die die Gelder an die Zielfirma in den USA leiten sollte. So wird die vorgeschriebene Mittelverwendungskontrolle auf die Weiterreichung an die deutsche Zwischenfirma beschränkt, gleichzeitig werden zusätzliche Verwaltungsgebühren generiert.“ Wer sich die Verkaufsunterlagen genau anschaue, werde bei allen Hartwieg-Fonds den gleichen Aufbau erkennen, so der Anwalt, der zahlreiche geschädigte Anleger vertritt. „Als Investitionsobjekt wird in den Verträgen lediglich die Weitergabe der Gelder an die Zwischengesellschaft bezeichnet. Die Folge ist, dass die Investoren kaum einen direkten vertraglichen Anspruch gegen ihre Fondsgesellschaft haben, sollten die Mittel letztlich nicht, wie eigentlich beworben, beispielsweise in die Ölförderung in den USA geflossen sein.“

    Tatsächlich sollen im besagten Fall mindestens 15 Millionen Euro in eine Gesellschaft in den USA abgeflossen sein. Insoweit sei der Verbleib der entsprechenden Investitionen weiterhin ungeklärt, meint Insolvenzverwalter Hofmann. Heißt: Das Geld ist aller Wahrscheinlichkeit weg. Die Hoffnung, ihr Geld je wiederzusehen, dürften die Anleger aber ohnehin weitgehend aufgegeben haben. Bereits der vorläufige Insolvenzverwalter Pohlmann attestierte Ende des vergangenen Jahres, dass das Geld „zum größten Teil erst mal weg“ sei. Hartwieg hätte seine Fondsprodukte so konstruiert, dass die Anlegergelder in der Regel an unabhängige Zielgesellschaften im Ausland flossen. Ihm seien dadurch die Hände gebunden, er habe aktuell keinen Zugriff auf diese Gelder und könne daher keine Auskunft über ihren Verbleib geben, so Pohlman damals.

    Rückblick: Die grauen Machenschaften des Malte André Hartwieg

    Im Januar 2014 berichtete wallstreet:online über die komplexen personellen und finanziellen Verflechtungen bei der dima24.de rund um die Person Malte André Hartwieg und brachte somit den Stein ins Rollen. Hartwieg hatte die Vertriebsplattform dima24.de sowie vier Emissionshäuser gegründet, mit denen er Fondsprodukte auf dem grauen Kapitalmarkt veräußerte. Im Zeitraum von 12 Jahren haben eigenen Angaben zufolge über 202.000 Anleger Anlageprodukte gezeichnet. Die Vertriebsplattform verwies im Jahr 2014 auf ihrer Homepage auf ein betreutes Anlegervermögen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro.

    Doch das Ausbleiben prognostizierter Auszahlungen, der Verbleib von Anlegergeldern und Scheingeschäftsführer im Firmengeflecht warfen unzählige Fragen auf. Die Berichterstattung nahm schließlich Fahrt auf, nachdem wallstreet:online über eine Strohmann-Geschäftsführerin berichtete, die Licht ins Dunkel von Hartwiegs Firmengeflecht brachte (siehe: NCI / dima24.de - Strohmann-Geschäftsführerin macht reinen Tisch). Daraufhin fanden auf Bestreben der Staatsanwaltschaft München im Juli 2014 Hausdurchsuchung sowohl in den Geschäfts- als auch den Privaträumen Hartwiegs statt (siehe: Firmen von Unternehmer Hartwieg im Visier der Staatsanwaltschaft). Im September meldeten dima24.de, NCI, Selfmade sowie weitere Hartwieg-Unternehmen Insolvenz an.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Hartwieg längst von ihnen losgesagt. Im April 2014 verkaufte er dima24.de an das Management der Firma. Im Juni folgte der Verkauf der Grundinvest Gruppe an den Schweizer Finanzinvestor International Property Finance (IPF). Ein Deal, den sich Hartwieg allem Anschein nach im wahrsten Sinne des Wortes vergolden ließ (siehe: Die Spur des Geldes führt nach Lichtenstein – Großer Haufen Gold gebunkert).

    Schlinge um Hartwieg zieht sich zu

    Ende des vergangenen Jahres kehrte Hartwieg zurück in die Schlagzeilen. Der damals vorläufige Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann glaubte laut „manager-magazin“, dem Management der Unternehmensgruppe „zivilrechtliche Pflichtverletzungen“ nachweisen zu können. Demnach drohen auch Hartwieg selbst Schadensersatzforderungen in empfindlicher Höhe (siehe: Schlinge um Malte André Hartwieg zieht sich zu – Doch wo ist das Geld der Anleger?).

    Inzwischen hat Pohlman wie erwähnt die Betreuung der NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 19 GmbH an seinen Kanzlei-Kollegen Hofmann abgegeben. Dieser will nun ebenfalls „konkrete Anhaltspunkte für pflichtwidrige Handlungen“ gefunden haben. „Insbesondere die Investitionen im Ausland und deren ungeklärter Verbleib geben Anlass, entsprechende Ansprüche zu prüfen“, sagte Hofmann dem „manager-magazin“.



    wallstreetONLINE Redaktion
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