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eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein
eno energy GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
10.02.2016 15:36
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der
Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein
- Verlängerung der Laufzeit bis 30. Juni 2019 angestrebt
- Attraktive Verzinsung von 7,375 % p.a. bleibt unverändert
- Zusätzliche Gewährung eines Bonus in Höhe von bis zu 1 % bei
vorzeitiger Rückzahlung
Rerik/Rostock 10. Februar 2016 - Die eno energy GmbH wird ihren
Anleiheinvestoren in der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 25. Februar
2016 im Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) laut der am 10. Februar
2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung vorschlagen, die
Bedingungen der Unternehmensanleihe zu ändern.
Die Emittentin schlägt vor, die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis zum
30. Juni 2019 zu verlängern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem
sich in Umsetzung befindlichen Konzept zur Wachstumsfinanzierung der
wirtschaftlich erfolgreichen eno energy-Unternehmensgruppe. Der bisherige
Zinskupon in Höhe von 7,375 % soll bei unverändert jährlicher Zinszahlung
und vollständiger Rückzahlung des Nominalwertes fortgeführt werden. Um die
Anleiheinvestoren angemessen an den sich aus der Verlängerung der
Anleihelaufzeit ergebenden Geschäftschancen zu beteiligen, soll eine
zusätzliche Verzinsung in Höhe von bis zu 1 % im Falle einer vorzeitigen
Rückzahlung durch die Emittentin ergänzt werden.
Die eno energy GmbH hatte die Inhaber der Schuldverschreibungen
entsprechend den Anleihebedingungen am 18. August 2015 zur Stimmabgabe im
Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Der zwischen dem 04.
September 2015 und dem 10. September 2015 laufende Abstimmungsprozess hatte
das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit von mindestens 50 %
nicht erreicht.
Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist berechtigt, wer seine
Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der
Anleihegläubigerversammlung durch Vorlage eines Besonderen Nachweises mit
Sperrvermerk spätestens bei Einlass nachweist. Die Gesellschaft bittet um
Anmeldung bis zum 24. Februar 2016, um durch eine vorherige
Dokumentenkontrolle einen reibungslosen Registrierungsprozess zu
gewährleisten.
Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie ab dem 10. Februar
Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein
- Verlängerung der Laufzeit bis 30. Juni 2019 angestrebt
- Attraktive Verzinsung von 7,375 % p.a. bleibt unverändert
- Zusätzliche Gewährung eines Bonus in Höhe von bis zu 1 % bei
vorzeitiger Rückzahlung
Rerik/Rostock 10. Februar 2016 - Die eno energy GmbH wird ihren
Anleiheinvestoren in der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 25. Februar
2016 im Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) laut der am 10. Februar
2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung vorschlagen, die
Bedingungen der Unternehmensanleihe zu ändern.
Die Emittentin schlägt vor, die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis zum
30. Juni 2019 zu verlängern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem
sich in Umsetzung befindlichen Konzept zur Wachstumsfinanzierung der
wirtschaftlich erfolgreichen eno energy-Unternehmensgruppe. Der bisherige
Zinskupon in Höhe von 7,375 % soll bei unverändert jährlicher Zinszahlung
und vollständiger Rückzahlung des Nominalwertes fortgeführt werden. Um die
Anleiheinvestoren angemessen an den sich aus der Verlängerung der
Anleihelaufzeit ergebenden Geschäftschancen zu beteiligen, soll eine
zusätzliche Verzinsung in Höhe von bis zu 1 % im Falle einer vorzeitigen
Rückzahlung durch die Emittentin ergänzt werden.
Die eno energy GmbH hatte die Inhaber der Schuldverschreibungen
entsprechend den Anleihebedingungen am 18. August 2015 zur Stimmabgabe im
Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Der zwischen dem 04.
September 2015 und dem 10. September 2015 laufende Abstimmungsprozess hatte
das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit von mindestens 50 %
nicht erreicht.
Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist berechtigt, wer seine
Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der
Anleihegläubigerversammlung durch Vorlage eines Besonderen Nachweises mit
Sperrvermerk spätestens bei Einlass nachweist. Die Gesellschaft bittet um
Anmeldung bis zum 24. Februar 2016, um durch eine vorherige
Dokumentenkontrolle einen reibungslosen Registrierungsprozess zu
gewährleisten.
Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie ab dem 10. Februar
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