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    DGAP-News  440  0 Kommentare eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein


    eno energy GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

    10.02.2016 15:36

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
    der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    eno energy plant Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen der
    Wachstumsfinanzierung und lädt zur zweiten Anleihegläubigerversammlung ein

    - Verlängerung der Laufzeit bis 30. Juni 2019 angestrebt

    - Attraktive Verzinsung von 7,375 % p.a. bleibt unverändert

    - Zusätzliche Gewährung eines Bonus in Höhe von bis zu 1 % bei
    vorzeitiger Rückzahlung

    Rerik/Rostock 10. Februar 2016 - Die eno energy GmbH wird ihren
    Anleiheinvestoren in der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 25. Februar
    2016 im Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) laut der am 10. Februar
    2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung vorschlagen, die
    Bedingungen der Unternehmensanleihe zu ändern.

    Die Emittentin schlägt vor, die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis zum
    30. Juni 2019 zu verlängern. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem
    sich in Umsetzung befindlichen Konzept zur Wachstumsfinanzierung der
    wirtschaftlich erfolgreichen eno energy-Unternehmensgruppe. Der bisherige
    Zinskupon in Höhe von 7,375 % soll bei unverändert jährlicher Zinszahlung
    und vollständiger Rückzahlung des Nominalwertes fortgeführt werden. Um die
    Anleiheinvestoren angemessen an den sich aus der Verlängerung der
    Anleihelaufzeit ergebenden Geschäftschancen zu beteiligen, soll eine
    zusätzliche Verzinsung in Höhe von bis zu 1 % im Falle einer vorzeitigen
    Rückzahlung durch die Emittentin ergänzt werden.

    Die eno energy GmbH hatte die Inhaber der Schuldverschreibungen
    entsprechend den Anleihebedingungen am 18. August 2015 zur Stimmabgabe im
    Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Der zwischen dem 04.
    September 2015 und dem 10. September 2015 laufende Abstimmungsprozess hatte
    das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit von mindestens 50 %
    nicht erreicht.

    Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist berechtigt, wer seine
    Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der
    Anleihegläubigerversammlung durch Vorlage eines Besonderen Nachweises mit
    Sperrvermerk spätestens bei Einlass nachweist. Die Gesellschaft bittet um
    Anmeldung bis zum 24. Februar 2016, um durch eine vorherige
    Dokumentenkontrolle einen reibungslosen Registrierungsprozess zu
    gewährleisten.

    Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie ab dem 10. Februar
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