Zahl des Monats Februar 2016
4 (aus 59)
Berlin (ots) - In der aktuellen Rabattvertragsausschreibung der
AOK sollen lediglich 4 von 59 ausgeschriebenen Fachlosen an mehr als
einen Vertragspartner vergeben werden.
- Die AOK Baden-Württemberg hat für die gesamte AOK-Gemeinschaft
eine neue Ausschreibungsrunde für Generika-Rabattverträge mit
insgesamt 59 Fachlosen gestartet.
AOK sollen lediglich 4 von 59 ausgeschriebenen Fachlosen an mehr als
einen Vertragspartner vergeben werden.
- Die AOK Baden-Württemberg hat für die gesamte AOK-Gemeinschaft
eine neue Ausschreibungsrunde für Generika-Rabattverträge mit
insgesamt 59 Fachlosen gestartet.
- Für 55 dieser Fachlose beabsichtigt die Krankenkasse, lediglich
ein Unternehmen pro Wirkstoff unter Vertrag zu nehmen, nur bei 4
Fachlosen werden mehrere Unternehmen zur Versorgung zugelassen.
- Gerade die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen aber bietet die
Möglichkeit, die Versorgung der Patienten auf mehrere Schultern zu
verteilen und Lieferausfälle besser aufzufangen.
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge pro Wirkstoff
mit einem einzigen Unternehmen zu schließen oder aber als
Mehrfachvergabe mehrere Unternehmen an der Versorgung ihrer
Versicherten zu beteiligen. Die Mehrfachvergabe hat den erkennbaren
Vorteil, dass sich dann die Verantwortung für die Versorgung der
Patienten auf mehrere Schultern verteilt.
Grundsätzlich scheint die AOK Baden-Württemberg dies auch erkannt
zu haben. In einer aktuellen Pressemitteilung konstatiert sie, dass
sie mit Mehrfachvergaben "in puncto Lieferfähigkeit absolut auf
Nummer sicher" gehe.
Die neue Ausschreibung spricht allerdings eine andere Sprache.
Hier werden für gerade einmal 4 von insgesamt 59 Fachlosen mehr als
nur ein Vertragspartner gesucht. Selbst für versorgungskritische
Arzneimittel wie Antibiotika, Psychopharmaka und Präparate zur
HIV-Behandlung soll in der aktuellen AOK-Ausschreibung die gesamte
Verantwortung für die Versorgung ausschließlich einem einzelnen
Unternehmen übertragen werden - mit den bekannten Risiken im Falle
einer Lieferunfähigkeit dieses Unternehmens. Denn werden
Generikaunternehmen von der Versorgung ausgeschlossen, müssen sie
ihre Produktion entsprechend anpassen.
Alle Marktteilnehmer - Unternehmen, Großhändler, Apotheken,
Krankenkassen - streben eine reibungslose Versorgung der Patienten
mit Arzneimitteln an. Wenn es Chancen gibt, Arzneimittelengpässen
vorzubeugen, sollten diese genutzt werden. Die Mehrfachvergabe ist
eine solche Chance: Krankenkassen gewährleisten ihren Versicherten
eine bestmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und
Apotheker können im Falle einer Lieferunfähigkeit Patienten
reibungslos mit einem anderen Präparat versorgen, da von vornherein
mehrere Unternehmen an der Versorgung beteiligt sind.
http://www.progenerika.de/zahl-des-monats/
OTS: Pro Generika e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/54604
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel: 030-81616090,
E-Mail: info@progenerika.de, www.progenerika.de
Folgen Sie uns auf Twitter unter http://twitter.com/progenerika
ein Unternehmen pro Wirkstoff unter Vertrag zu nehmen, nur bei 4
Fachlosen werden mehrere Unternehmen zur Versorgung zugelassen.
- Gerade die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen aber bietet die
Möglichkeit, die Versorgung der Patienten auf mehrere Schultern zu
verteilen und Lieferausfälle besser aufzufangen.
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge pro Wirkstoff
mit einem einzigen Unternehmen zu schließen oder aber als
Mehrfachvergabe mehrere Unternehmen an der Versorgung ihrer
Versicherten zu beteiligen. Die Mehrfachvergabe hat den erkennbaren
Vorteil, dass sich dann die Verantwortung für die Versorgung der
Patienten auf mehrere Schultern verteilt.
Grundsätzlich scheint die AOK Baden-Württemberg dies auch erkannt
zu haben. In einer aktuellen Pressemitteilung konstatiert sie, dass
sie mit Mehrfachvergaben "in puncto Lieferfähigkeit absolut auf
Nummer sicher" gehe.
Die neue Ausschreibung spricht allerdings eine andere Sprache.
Hier werden für gerade einmal 4 von insgesamt 59 Fachlosen mehr als
nur ein Vertragspartner gesucht. Selbst für versorgungskritische
Arzneimittel wie Antibiotika, Psychopharmaka und Präparate zur
HIV-Behandlung soll in der aktuellen AOK-Ausschreibung die gesamte
Verantwortung für die Versorgung ausschließlich einem einzelnen
Unternehmen übertragen werden - mit den bekannten Risiken im Falle
einer Lieferunfähigkeit dieses Unternehmens. Denn werden
Generikaunternehmen von der Versorgung ausgeschlossen, müssen sie
ihre Produktion entsprechend anpassen.
Alle Marktteilnehmer - Unternehmen, Großhändler, Apotheken,
Krankenkassen - streben eine reibungslose Versorgung der Patienten
mit Arzneimitteln an. Wenn es Chancen gibt, Arzneimittelengpässen
vorzubeugen, sollten diese genutzt werden. Die Mehrfachvergabe ist
eine solche Chance: Krankenkassen gewährleisten ihren Versicherten
eine bestmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und
Apotheker können im Falle einer Lieferunfähigkeit Patienten
reibungslos mit einem anderen Präparat versorgen, da von vornherein
mehrere Unternehmen an der Versorgung beteiligt sind.
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