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    Baufinanzierung  2492  0 Kommentare Widerrufsjoker: So halbieren Sie den Zins ihrer Baufinanzierung bei der ING Diba

    Kunden der ING Diba haben gute Chancen, in einem außergerichtlichen Vergleich die Zinsen ihrer Baufinanzierung durch den Widerruf ihres Kredits deutlich zu senken. Der sogenannte Widerrufsjoker sticht nur einer Bedingung.

    Etliche Banken sind bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung außergerichtlich kompromissbereit, wie ich in einer der letzten Kolumnen zum Widerrufsjoker geschrieben habe. Dazu gehört auch der Marktführer für die private Baufinanzierung, die ING Diba. Allerdings gilt diese Vergleichsbereitschaft nicht für alle Kredite. Stattdessen wird offenbar in Frankfurt sorgsam geprüft, in welchen Fällen man dem Kunden tatsächlich entgegenkommt und wann man es auf eine Klage ankommen lässt.

    Unsere Erfahrung bei der IG Widerruf zeigt jedoch, dass die Diba bei einer ganz bestimmten Widerrufsbelehrung regelmäßig einknickt. Es handelt sich dabei um eine von Mitte 2007 bis Mitte 2008 verwendeten Text, der folgenden Satz beinhaltet:

    „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa.“

    Diese Formulierung hat gleich zwei Probleme: Zum einen beinhaltet sie den Begriff „frühestens“, der nach richterlicher Rechtssprechung für den Kunden nicht eindeutig genug ist, um festzustellen, wann denn nun seine 14tägige Widerrufsfrist genau zu laufen beginnt. Allerdings wäre dieser Begriff allein noch nicht das Problem. Denn er findet sich auch in dem bis 2008 gültigen Mustertext des Gesetzgebers. Dort heißt es nämlich:

    „Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“

    Hätte die Diba also diesen Text unverändert übernommen, dann könnte sie sich auf den Schutz des Mustertextes berufen. Dumm nur, dass dieser Mustertext für die Praxis der Diba nicht zu gebrauchen war. Denn der Gesetzgeber ging offenbar davon aus, dass der Kunde den Kredit in den Räumen der Bank unterschreibt und gleichzeitig eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt erhält.

    Die Praxis bei der Diba sieht aber anders aus. Hier bekommt der Kunde in der Regel ein sogenanntes Vertragsangebot, das auch die Widerrufsbelehrung enthält. Diese kann er dann innerhalb von 30 Tagen zurückschicken. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich nicht sinnvoll, die Widerrufsfrist „mit dem Erhalt dieser Belehrung“ beginnen zu lassen, wie es der Mustertext des Gesetzgebers vorsah.

    Die Änderung der Diba macht die Sache aber auch nicht besser. Denn der „Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags“ ist genauso unklar. Woher soll der Verbraucher wissen, wann der Vertrag, den er in den Postkasten geworfen hat, bei der Diba ankommt? Am nächsten Tag? Liegt ein Wochenende dazwischen? Hat sich der Briefträger den Magen verdorben und stellt nicht zu? Streikt die Post vielleicht sogar?

    Unter dem Strich hat diese Widerrufsbelehrung also mindestens zwei gravierende Probleme: Durch die Veränderung des Mustertextes verliert die Diba die Schutzwirkung, die die Gerichte den Banken zusprechen, wenn sie den Mustertext unverändert übernehmen. Der Begriff „frühestens“ wird also zum angreifbaren Fehler.

    Zweitens ist der „Tag des Eingangs“ kein Zeitpunkt, den der Kreditnehmer zweifelsfrei bestimmen kann. In der Kombination entsteht eine stark fehlerhafte Widerrufsbelehrung, mit der die Diba auch vor fast allen Gerichten baden gehen würde.

    Das hat man in Frankfurt auch eingesehen und macht Kreditnehmern, die diese Widerrufsbelehrung in ihren Verträgen haben, ein vernünftiges Angebot, um sich außergerichtlich zu einigen. Diese besteht in der Regel darin, den Kreditzins auf rund zwei Prozent zu senken und den Vertrag fortzuführen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kunde durch einen Anwalt vertreten wird, der die Bank fachkundig auf die Fehler hinweist. Unsere Anwälte haben hier jedenfalls schon reihenweise deutliche Einsparungen für ihre Mandanten erzielt.

    Natürlich muss der Kunde dieses Angebot nicht annehmen und kann stattdessen auch klagen. Allerdings raten die Anwälte der IG Widerruf angesichts des Kostenrisikos und der deutlich längeren Verfahrensdauer in der Regel dazu, dieses Vergleichsangebot anzunehmen. Kunden der ING Diba, die ihren Kredit im Zeitraum 2007/2008 abgeschlossen haben, sollten also auf jeden Fall prüfen, ob sich der genannte Satz in ihrem Darlehen findet. Ist dies der Fall, dann haben sie sehr gute Chancen, den Zinssatz für den Baukredit deutlich zu senken.   

     

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Widerrufsjoker: So halbieren Sie den Zins ihrer Baufinanzierung bei der ING Diba Kunden der ING Diba haben gute Chancen, in einem außergerichtlichen Vergleich die Zinsen ihrer Baufinanzierung durch den Widerruf ihres Kredits deutlich zu senken. Der sogenannte Widerrufsjoker sticht nur einer Bedingung.