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    OTS  709  0 Kommentare KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen / ...

    "Santa P 2-Fonds": Musterverfahren gegen MPC beschlossen / Bremer

    Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen /

    Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren

    anschließen

    Bremen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in

    Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten

    Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei

    geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um

    Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".

    Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte

    den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe

    finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt

    Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier

    Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das

    letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016

    verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch

    nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens

    damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass

    auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem

    Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

    KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte

    vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein

    KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der

    Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die

    für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das

    Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15

    verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein

    könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen

    "Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle

    Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.

    Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr

    Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine

    Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen

    Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann."

    Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer

    eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch

    einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich

    geringeres Kostenrisiko.

    Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt

    verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine

    falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um

    Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt

    zusammenhängen.

    Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als

    230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab

    Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug

    10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234

    Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens

    hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von

    7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.

    Kanzleiprofil:

    KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen

    mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und

    Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und

    zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG

    ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert

    wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,

    Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und

    mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre

    juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen

    Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG

    positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von

    Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am

    Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im

    Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem

    verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,

    während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

    OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

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    Pressekontakt:

    Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und

    Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217

    Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,

    ww.kwag-recht.de





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