VW-Abgasaffäre
Interne Dokumente aufgetaucht - Verstieß VW gegen Wertpapierhandelsgesetz?
Interne Dokumente erhärten in der VW-Abgasaffäre den Verdacht, dass der Autohersteller seine Aktionäre betrogen und gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, informierte der damalige VW-Vorstandschef Martin Winterkorn die Aktionäre zu spät über die Aufdeckung des Abgasskandals und mögliche hoher Strafzahlungen in den USA. Dies soll ein Brief vom 4. September 2015 an Winterkorn belegen, auf den sich die „BamS“ beruft.
In dem Schreiben wurde Konzernchef Winterkorn von einem VW-Manager schriftlich über ein Treffen mit der kalifornischen Umweltbehörde CARB am Vortag informiert. Bei diesem Gespräch sollen die VW-Manager eingestanden haben, dass VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen jahrelang mit einer illegalen Software (Defeat Device) manipulierte. In dem Brief, der laut „BamS“ hausintern direkt an Winterkorn ging, soll es dazu heißen: „In dem Gespräch am 03.09.2015 mit der Behörde CARB wurde das Defeat Device... zugegeben.“
Die kursrelevante Information wurde von Volkswagen nicht entsprechend Wertpapierhandelsgesetz sofort veröffentlicht, sondern laut „BamS“ mehr als zwei Wochen später. Erst am 22. September informierte das Unternehmen die Öffentlichkeit mit einer Ad-hoc-Meldung darüber, dass US-Umweltbehörden wegen des VW-Abgasskandals ermitteln. Daraufhin stürzte der Kurs der VW-Aktie ab. Die Aktionäre verloren innerhalb von zwei Tagen 27 Milliarden Euro.
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Über diese Information dürfte sich der US-Staranwalt Michael Hausfeld freuen. Wie wallstreet:online berichtete, prüfe seine Kanzlei neben Sammelklagen von VW-Kunden auch Sammelklagen von VW-Aktionären. Dies könnte nicht nur in den USA teuer werden, sondern auch in Deutschland eine verhängnisvolle Kettenreaktion auslösen. Auf jeden Fall steht fest: Das wird teuer!