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    Saubere Geschäfte mit schmutzigem Geld? / Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel  845  0 Kommentare Kunden als Komplizen

    Frankfurt/München (ots) - Der Deloitte-Report
    "Geldwäscheprävention bei Güterhändlern" zeigt: Kriminelle Kreise
    versuchen häufig, Gelder aus schweren Straftaten in den Handel
    einzuschleusen und zu waschen. Nichtsahnende Kunden können so in
    Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs kommen und
    unwissentlich zu Handlangern werden. Unternehmen nehmen bei
    Handelsgeschäften vermeintlich legale Gelder entgegen - und
    verbreiten daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder aus schweren
    Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Herkunft nicht legaler Mittel
    oft bereits nicht mehr nachvollziehbar. Güterhändler sind deshalb
    gefordert, die gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention
    umzusetzen, um Risiken zu minimieren. Entsprechende
    Sicherheitsmaßnahmen sind aber noch nicht übergreifend realisiert.
    Die Gründe sind Unwissenheit, aber auch unklare interne und externe
    Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie fehlende Standards.

    "Die aktuellen Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs
    hängen unmittelbar mit dem Thema Geldwäsche zusammen. Gerade der
    Handel mit Luxusgütern wie Immobilien, Schmuck, Kunstgegenstände oder
    Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier viel Bargeld im Umlauf
    ist. Deshalb sollte die Rolle des Handels bei der Prävention gestärkt
    werden, um das Risiko zu verringern und Kunden zu schützen", erklärt
    Michael Peters, Partner Corporate Finance bei Deloitte.

    Vier Hauptrisiken für Güterhändler

    Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren Straftaten in den
    Güterhandel zu bringen, birgt das vier große Gefahren: ein
    rechtliches Risiko, da Unternehmen für ihr (unwissentliches)
    Mitwirken belangt werden können; ein finanzielles Risiko, weil
    empfindliche Geldstrafen drohen; eine operationelle Gefahr sowie das
    Risiko von Reputationsverlusten. Vor allem das Außenbild gehört zu
    den wichtigsten Aktivposten der Händler, denn es sichert das
    Vertrauen der Kunden und Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat
    damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen zur Folge.

    Verschleierung der Herkunft

    Gelder aus schweren Straftaten stellen für den Güterhandel eine
    Gefahr dar, weil der Ursprung der nicht legalen Mittel häufig nicht
    mehr nachvollziehbar ist. Die systematische Geldwäsche besteht aus
    fünf Phasen: dem Erwerb der so genannten "inkriminierten" Gelder, der
    "Vorwäsche" durch Einschleusen dieser Mittel in bargeldintensive
    Betriebe, dem Platzieren durch Umwandlung des Bargelds in Buchgeld,
    dem sogenannten Layering - der Verschleierung der Herkunft des
    Buchgeldes - sowie der Verwendung der Mittel für legale Geschäfte. Um
    das zu verhindern, definieren die Paragraphen 3 bis 9 des
    Geldwäschegesetzes (GwG) die maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen
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