Saubere Geschäfte mit schmutzigem Geld? / Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel
Kunden als Komplizen
Frankfurt/München (ots) - Der Deloitte-Report
"Geldwäscheprävention bei Güterhändlern" zeigt: Kriminelle Kreise
versuchen häufig, Gelder aus schweren Straftaten in den Handel
einzuschleusen und zu waschen. Nichtsahnende Kunden können so in
Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs kommen und
unwissentlich zu Handlangern werden. Unternehmen nehmen bei
Handelsgeschäften vermeintlich legale Gelder entgegen - und
verbreiten daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder aus schweren
Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Herkunft nicht legaler Mittel
oft bereits nicht mehr nachvollziehbar. Güterhändler sind deshalb
gefordert, die gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention
umzusetzen, um Risiken zu minimieren. Entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen sind aber noch nicht übergreifend realisiert.
Die Gründe sind Unwissenheit, aber auch unklare interne und externe
Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie fehlende Standards.
"Die aktuellen Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs
hängen unmittelbar mit dem Thema Geldwäsche zusammen. Gerade der
Handel mit Luxusgütern wie Immobilien, Schmuck, Kunstgegenstände oder
Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier viel Bargeld im Umlauf
ist. Deshalb sollte die Rolle des Handels bei der Prävention gestärkt
werden, um das Risiko zu verringern und Kunden zu schützen", erklärt
Michael Peters, Partner Corporate Finance bei Deloitte.
Vier Hauptrisiken für Güterhändler
Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren Straftaten in den
Güterhandel zu bringen, birgt das vier große Gefahren: ein
rechtliches Risiko, da Unternehmen für ihr (unwissentliches)
Mitwirken belangt werden können; ein finanzielles Risiko, weil
empfindliche Geldstrafen drohen; eine operationelle Gefahr sowie das
Risiko von Reputationsverlusten. Vor allem das Außenbild gehört zu
den wichtigsten Aktivposten der Händler, denn es sichert das
Vertrauen der Kunden und Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat
damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen zur Folge.
Verschleierung der Herkunft
Gelder aus schweren Straftaten stellen für den Güterhandel eine
Gefahr dar, weil der Ursprung der nicht legalen Mittel häufig nicht
mehr nachvollziehbar ist. Die systematische Geldwäsche besteht aus
fünf Phasen: dem Erwerb der so genannten "inkriminierten" Gelder, der
"Vorwäsche" durch Einschleusen dieser Mittel in bargeldintensive
Betriebe, dem Platzieren durch Umwandlung des Bargelds in Buchgeld,
dem sogenannten Layering - der Verschleierung der Herkunft des
Buchgeldes - sowie der Verwendung der Mittel für legale Geschäfte. Um
das zu verhindern, definieren die Paragraphen 3 bis 9 des
Geldwäschegesetzes (GwG) die maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen
"Geldwäscheprävention bei Güterhändlern" zeigt: Kriminelle Kreise
versuchen häufig, Gelder aus schweren Straftaten in den Handel
einzuschleusen und zu waschen. Nichtsahnende Kunden können so in
Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs kommen und
unwissentlich zu Handlangern werden. Unternehmen nehmen bei
Handelsgeschäften vermeintlich legale Gelder entgegen - und
verbreiten daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder aus schweren
Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Herkunft nicht legaler Mittel
oft bereits nicht mehr nachvollziehbar. Güterhändler sind deshalb
gefordert, die gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention
umzusetzen, um Risiken zu minimieren. Entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen sind aber noch nicht übergreifend realisiert.
Die Gründe sind Unwissenheit, aber auch unklare interne und externe
Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie fehlende Standards.
"Die aktuellen Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs
hängen unmittelbar mit dem Thema Geldwäsche zusammen. Gerade der
Handel mit Luxusgütern wie Immobilien, Schmuck, Kunstgegenstände oder
Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier viel Bargeld im Umlauf
ist. Deshalb sollte die Rolle des Handels bei der Prävention gestärkt
werden, um das Risiko zu verringern und Kunden zu schützen", erklärt
Michael Peters, Partner Corporate Finance bei Deloitte.
Vier Hauptrisiken für Güterhändler
Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren Straftaten in den
Güterhandel zu bringen, birgt das vier große Gefahren: ein
rechtliches Risiko, da Unternehmen für ihr (unwissentliches)
Mitwirken belangt werden können; ein finanzielles Risiko, weil
empfindliche Geldstrafen drohen; eine operationelle Gefahr sowie das
Risiko von Reputationsverlusten. Vor allem das Außenbild gehört zu
den wichtigsten Aktivposten der Händler, denn es sichert das
Vertrauen der Kunden und Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat
damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen zur Folge.
Verschleierung der Herkunft
Gelder aus schweren Straftaten stellen für den Güterhandel eine
Gefahr dar, weil der Ursprung der nicht legalen Mittel häufig nicht
mehr nachvollziehbar ist. Die systematische Geldwäsche besteht aus
fünf Phasen: dem Erwerb der so genannten "inkriminierten" Gelder, der
"Vorwäsche" durch Einschleusen dieser Mittel in bargeldintensive
Betriebe, dem Platzieren durch Umwandlung des Bargelds in Buchgeld,
dem sogenannten Layering - der Verschleierung der Herkunft des
Buchgeldes - sowie der Verwendung der Mittel für legale Geschäfte. Um
das zu verhindern, definieren die Paragraphen 3 bis 9 des
Geldwäschegesetzes (GwG) die maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen