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     1445  0 Kommentare BGH lässt kommunale Klinikzuschüsse unter Bedingungen zu

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die übliche Bezuschussung finanziell klammer kommunaler Kliniken durch Städte und Kreise ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich zulässig. Voraussetzung sei aber, dass zuvor allgemein festgelegt wurde, für welche Leistungen Zuschüsse erteilt werden. Wenn das transparent genug erfolge, müssten die Zuschüsse nicht bei der EU angemeldet werden, entschied der BGH am Donnerstag. (Az.:I ZR 263/14)

    Dem bundesweit beachteten Rechtsstreit lag eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw in Baden-Württemberg zugrunde. Er sah in den kommunalen Zuschüssen verbotene und wettbewerbsverzerrende Subventionen. Der BGH monierte allerdings lediglich, dass der Landkreis die erforderliche Transparenz in der Vergangenheit teilweise nicht ausreichend gewährleistet habe.

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    Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte die Zuschüsse für die Kreiskliniken Calw und Nagold im November 2014 für zulässig erklärt und in einem Musterverfahren die Klage des Privatklinik-Verbandes gegen den Landkreis abgewiesen. Dieses Urteil hoben die BGH-Richter nun teilweise auf und verwiesen es im Punkt frühere Transparenz zur Neuverhandlung zurück.

    Die Karlsruher Richter stellten klar, dass der Betrieb der defizitären Krankenhäuser Calw und Nagold zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sei. Dies heiße aber nicht, dass Zuwendungen für 2012 und 2013 nicht bei der EU hätten angemeldet werden müssen. Das OLG muss nun prüfen, ob es meldepflichtige staatliche Beihilfen waren. Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher betonte aber, es könne gut sein, dass das OLG-Urteil letztlich bestehen bleibe.

    Der Calwer Landrat Helmut Riegger (CDU) verwies in der Verhandlung darauf, dass ohne die Finanzspritze die Krankenhausversorgung gerade im ländlichen Raum gefährdet wäre. Im Gegensatz zu Privatklinken müssten Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft eine ortsnahe und hochwertige Notfallversorgung rund um die Uhr über das ganze Jahr garantieren. "Wir können uns nicht die Rosinen herauspicken", so der Landrat.

    Der Privatkliniken-Verband reklamierte ebenfalls einen Erfolg: Der BGH habe deutlich gemacht, dass Beihilfen "nicht schrankenlos" zulässig seien, meinte Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Private Kliniken hätten dieselben Pflichten wie öffentliche. "Es wäre fatal, wenn gute Kliniken, die nicht subventioniert werden, deshalb vom Markt verschwinden."

    In Deutschland gibt es rund 2000 Kliniken. Öffentliche, kirchliche und private Träger teilen sich Bublitz zufolge den Markt zu jeweils etwa einem Drittel./skf/DP/he




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