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    Kredit-Widerruf  12666  1 Kommentar Keine Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung beim Widerrufsjoker!

    Einige Verbraucher schrecken vor der Nutzung des Widerrufsjoker zurück, weil Sie Angst davor haben, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen - zu Unrecht. So gehen Sie richtig vor.

    Immer wieder werden wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf mit Fragen wie dieser konfrontiert: „Ich möchte gerne meinen Immobilienkredit widerrufen, habe aber Angst davor, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen – wie gehe ich am besten vor?“ Meine Antwort lautet in diesen Fällen zumeist: In Sachen Anschlussfinanzierung wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird!

    Zwar findet sich in einigen Berichten die Warnung vor einer übereilten Nutzung des Widerrufsjokers. Die Argumentation dabei: Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, dann muss der Kunde den Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Gelingt das nicht, beispielsweise, weil eine Anschlussfinanzierung fehlt, dann droht die Zwangsversteigerung der Immobilie. Fazit dieser Berichte: Lassen Sie lieber die Finger weg!

    Aus meiner Sicht sitzen hier Medien und auch Verbraucherschützer einer Angstkampagne auf, die von den Banken gesteuert wird. Deren Ziel ist so einfach wie durchsichtig: Kunden sollen davon abgehalten werden, ihr Verbraucherrecht wahrzunehmen. Machen wir deshalb mal den Faktencheck: Was steckt hinter der Angst vor der fehlenden Anschlussfinanzierung? Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern?

    Zunächst einmal schauen wir uns an, was passieren muss, damit die oben genannte 30-Tages-Frist für die Rückzahlung des Kredits überhaupt zu laufen beginnt. Dazu muss nämlich die Bank den Widerruf des Kunden akzeptieren und eine Rückabwicklung des Kunden vornehmen. Nur wenn Sie das tut, kann Sie die Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen verlangen.

    In der Praxis kommt dieser Fall außergerichtlich so gut wie nie vor – denn er ist die mit Abstand teuerste Variante für die Bank. Stimmt sie nämlich einer Rückabwicklung zu, dann muss sie den Kunden nicht nur aus dem laufenden Darlehen entlassen. Sie muss zusätzlich auch eine Nutzungsentschädigung auf die während der Kreditlaufzeit geleisteten Zahlungen des Kunden vornehmen. Sie erhalten also eine Verzinsung ihrer Zahlungen (Zinszahlungen, Tilgung und Sondertilgung) für die gesamte, bereits vergangene Laufzeit des Darlehens. Dies summiert sich meist auf 10-20 Prozent der Kreditsumme und ist daher so etwas wie der Sechser im Lotto für den Verbraucher.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Kredit-Widerruf Keine Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung beim Widerrufsjoker! Einige Verbraucher schrecken vor der Nutzung des Widerrufsjoker zurück, weil Sie Angst davor haben, keine Anschlussfinanzierung zu bekommen - zu Unrecht. So gehen Sie richtig vor.