checkAd

    Widerruf von Kredit und Darlehen  3970  0 Kommentare Widerrufsjoker - BGH entscheidet zur Verwirkung

    Die nächste Woche könnte einen Paukenschlag beim Widerrufsjoker bringen. Denn der BGH entscheidet darüber, ob den Banken ihr letztes verbliebenes Argument aus der Hand genommen wird: die sogenannte Verwirkung.

    Private Kreditverträge, bei denen der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet, sind angreifbar. In diesem Fall beginnt nämlich die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Kredits nicht zu laufen. Dadurch sind diese Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch vom Kunden widerrufbar und müssen rückabgewickelt werden (sogenannter Widerrufsjoker). Das ist aufgrund der deutlich gesunkenen Zinsen in den vergangenen Jahren eine äußerst attraktive Option für alle, die ein Baudarlehen aufgenommen haben.

    Durch einen Widerruf kann der Verbraucher nämlich aus seinem teuren Darlehen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung nutzen. Für die Frage, was bei einer Widerrufsbelehrung fehlerhaft bzw. nicht fehlerhaft ist, hat der Gesetzgeber sehr strenge Regeln gesetzt. Dadurch ergibt sich, dass rund 75 % aller Darlehen, die zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen worden sind, fehlerhaft sind.

    Um diese enorme Zahl von Baufinanzierungen nicht rückabwickeln zu müssen, greifen die Kreditinstitute im Wesentlichen zu zwei Argumenten, um sich zu verteidigen: Zum einen sagen sie, dass das Widerrufsrecht bereits verwirkt sein. Das bedeutet, dass der Abschluss des Darlehens bereits so lange zurückliegt, dass die Bank sich darauf verlassen kann, dass der Kunde es nicht mehr angreift.

    Zum andern argumentieren sie mit der sogenannten Rechtsmißbräuchlichkeit. Diese besagt, dass der Widerruf unzulässig sei, weil der Kunde sich nicht grundsätzlich von seinem Darlehen lossagen möchte, sondern nur aufgrund der Zinsentwicklung nach einer günstigeren Finanzierungsmöglichkeit sucht. Deswegen werde der Widerruf rechtsmissbräuchlich ausgesprochen, um Geld zu sparen. Dies sei aber nicht im Sinne des Widerrufsrechts.

    Dieser Argumentation der Banken hat der BGH unlängst einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem er sagte, dass der Widerruf des Kunden völlig unabhängig von seiner Motivation zulässig sei. Das Argument der Rechtsmißbräuchlichkeit werden die Banken nun also von den Gerichten um die Ohren gehauen bekommen. Bleibt die Verwirkung.

    Zur Frage der Verwirkung steht am 5. April 2016 eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf der Tagesordnung. In dem Fall geht es konkret um mehrere Darlehen, die Anfang 2012 durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig vom Verbraucher beendet worden. Ende 2013, also knapp zwei Jahre später, widerrief der Kreditnehmer die Darlehen mit Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und forderte seine Vorfälligkeitsentschädigung zurück.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 1 von 2

    Verfasst von Roland Klaus
    Widerruf von Kredit und Darlehen Widerrufsjoker - BGH entscheidet zur Verwirkung Die nächste Woche könnte einen Paukenschlag beim Widerrufsjoker bringen. Denn der BGH entscheidet darüber, ob den Banken ihr letztes verbliebenes Argument aus der Hand genommen wird: die sogenannte Verwirkung.