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    DGAP-News  507  0 Kommentare WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

    DGAP-News: Göddecke Rechtsanwälte / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe
    WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

    20.04.2016 / 16:04
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    Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF) ist schon wieder
    insolvent. Jetzt sollen auch solche Anleger, die in die Anleihe mit der
    Wertpapierkennummer WGFH07 investiert haben, einen gemeinsamen Vertreter
    wählen. Die Anleger können sich bei der Gläubigerversammlungen auch von der
    Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertreten lassen.

    Der Insolvenzverwalter der WGF hat alle Gläubiger der Anleihe WGFH07 zur
    Wahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert. Die Gläubigerversammlung
    findet am 26.04.2016 im Amtsgericht Düsseldorf statt. Wer selbst keine Zeit
    hat, kann sich bei der Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Hartmut
    Göddecke vertreten lassen und sich schon jetzt für den erfahrenen
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg als den gemeinsamen
    Vertreter der Anleihegläubiger entscheiden.

    Warum sollten sich Gläubiger an der Wahl des gemeinsamen Vertreters
    beteiligen?

    Der gemeinsame Vertreter vertritt im Insolvenzverfahren die Rechte aller
    Gläubiger einer bestimmten Anleihe. WGF hat insgesamt sechs verschiedene
    Anleihen emittiert. Bei fünf dieser Anleihen haben die Gläubiger bereits
    jeweils ihren gemeinsamen Vertreter gewählt. Jetzt fehlt nur noch der
    gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der Anleihe mit der
    Wertpapierkennnummer WGFH07. Der gemeinsame Vertreter erledigt unter
    anderem die folgenden Aufgaben:

    - Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Anleihe beim
    Insolvenzverwalter

    - Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand

    - Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger

    - Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren

    Wann wählen die Anleihegläubiger von WGF ihren gemeinsamen Vertreter?

    Die Wahl des gemeinsamen Vertreters findet am 26.04.2016. Die Teilnahme an
    der Gläubigerversammlung steht jedem offen, der am Tag der Versammlung
    Inhaber mindestens einer Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07 ist.
    Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich spätestens bis zum 23.04.2016
    zur anmelden.

    Wen sollten die Anleger bei der Gläubigerversammlung als gemeinsamen
    Vertreter wählen?

    Mit der Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beauftragen Anleihegläubiger am
    besten einen Anwalt, der sich mit der komplexen Materie auskennt.
    Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist Fachanwalt für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Er vertritt seit Jahrzehnten mit Erfolg die Interessen
    von Kapitalanlegern und Bankkunden und wird sich bei der
    Gläubigerversammlung am 26. April als potenzieller gemeinsamer Vertreter
    der Anleihegläubiger vorstellen.

    Wer für die Gläubigerversammlung am 26. April selbst keine Zeit hat, muss
    trotzdem nicht auf die Vertretung seiner Rechte verzichten. Mit einer
    Vollmacht können Anleger ihr Stimmrecht an Rechtsanwalt H. Göddecke
    delegieren und sich so schon jetzt indirekt für den Siegburger Rechtsanwalt
    als ihre Wunschkandidaten bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters
    entscheiden. Für diesen Zweck stellt die Kanzlei Göddecke im Internet ein
    passendes Formular zur Verfügung. Mit diesem können sich Anleihegläubiger
    gleichzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden und Rechtsanwalt Göddecke
    als ihren Vertreter vor Ort in Düsseldorf einsetzen.

    Das Anmeldeformular finden Sie hier:
    http://www.rechtinfo.de/kanzlei-ra-goeddecke/wgf-gemeinsamer-vertreter/

    Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von
    Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei
    Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte
    sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht,
    Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.

    Kontakt:
    Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

    Auf dem Seidenberg 5
    53721 Siegburg

    Hartmut Göddecke
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Tel: 02241 17330
    Mobil: 0151 1244 4548
    Mail: info@rechtinfo.de

    www.rechtinfo.de


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    20.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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