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    POLYTEC HOLDING AG  595  0 Kommentare Einladung zur 16. Ordentlichen Hauptversammlung



    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Hörsching (pta015/21.04.2016/11:25) - POLYTEC HOLDING AG mit dem Sitz in Hörsching, FN 197646 g - ISIN AT0000A00XX9

    EINLADUNG zur 16. Ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Donnerstag, dem 19. Mai 2016, um 10:00 Uhr, am Standort der Gesellschaft in A-4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.

    TAGESORDNUNG:

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 7. Beschlussfassung über

    a) den Widerruf des eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß Punkt 4.4. der Satzung in der aktuellen Fassung sowie gleichzeitig

    b) die neuerliche Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von höchsten 3 (drei) Jahren, nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu Nominale 6.698.875,00 Euro (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) durch Ausgabe von bis 6.698.875 (sechs Millionen sechshundertachtundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) neuen auf Inhaber lautende Aktien im Nominale von je 1,00 Euro (Euro eins) zum Mindestausgabebetrag von je 1,00 Euro (Euro eins) auf bis zu 29.028.460,00 Euro (neunundzwanzig Millionen achtundzwanzigtausendvierhundertsechzig) zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital).

    c) die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn das Grundkapital (i) gegen Sacheinlage von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im Inland oder Ausland erhöht wird oder (ii) gegen Bareinlage erhöht wird und die neuen Aktien von einem Kreditinstitut im Sinne des § 153 Abs. 6 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
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