RWE-Klage zu Atomausstiegs-Informationen weitgehend erfolglos
KASSEL (dpa-AFX) - Das Land Hessen darf dem Energiekonzern RWE Informationen zum Atomausstieg verweigern. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am Mittwoch in Kassel, es handele sich um vertrauliche Dokumente aus den Beratungen des Bundesrats. "Daran sind auch die Länder gebunden", sagte die Vorsitzende Richterin. Deshalb greife das hessische Umweltinformationsgesetz hier nicht. Der Senat wies die Berufung von RWE weitgehend als unbegründet zurück, ließ die Revision aber zu.
Insgesamt ging es um 21 Dokumente, unter anderem aus dem damaligen Bundesratsverfahren, im Zusammenhang mit der Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011. In diesem hatte der Bund einen schnelleren Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Wegen der Abschaltung des Atomkraftwerks in Biblis hat RWE eine Schadenersatzforderung in Höhe von 235 Millionen Euro gestellt.
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Der VGH bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - bis auf eine Ausnahme. Ein Dokument muss das Land dem VGH-Urteil zufolge nun offenlegen, in dem lediglich ein Antrag des Landes wiedergegeben wird. Weil in diesem Fall das Land Hessen darüber befinden könne, ob es freigegeben wird, sei das Dokument nach dem Umweltinformationsgesetz auch offenzulegen, entschied der Senat (Az: 6 A 2050/14)./lin/DP/she