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    EU-Sozialhilfe  1822  1 Kommentar EU-Ausländern soll Zugang zur Sozialhilfe in Deutschland massiv beschränkt werden

    EU-Ausländern sollen künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie weder in Deutschland arbeiten, noch durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hervor, der im nächsten Schritt dem Kanzleramt zur Ressortabstimmung vorgelegt wird, berichten die Zeitungen der „Funke Mediengruppe“.

    Wer nicht arbeitet, hat erst nach fünf Jahren Leistungsanspruch

    Ein Anspruch nach Hartz-IV und Sozialhilfe stehe EU-Ausländern erst zu, wenn sich ihr Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren verfestigt hat. Sprich: Sie über einem Zeitraum von fünf Jahren im Land ohne Unterstützungsleistungen gelebt haben. Ziel der Hürde sei es, Fehlanreize zu vermeiden. Auslöser der Neuregelung war ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Demnach haben EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union einen zwingenden Anspruch auf Sozialhilfe.
     
    Die Kommunen, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchteten infolge der beiden BSG-Entscheidungen zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers. Auch das Arbeitsministerium äußerte Bedenken, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen. Arbeitsministerin Nahles hatte der „Funke-Medien“ vor einigen Wochen gesagt: „Es kann nicht sein, dass jemand innerhalb der EU nur umziehen muss, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben – obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt.“

    Einmalige Überbrückung statt Sozialhilfe und Darlehen für Rückreise
     
    Bundesarbeitsministerin Nahles reagierte schnell. Nur drei Monate liegen zwischen dem jüngsten Gerichtsurteil und dem Gesetzentwurf ihres Hauses. Und was sieht ihr Plan für arbeitslose EU-Bürger vor, die künftig von Leistungen der Sozialhilfe ausgeschlossen sind? Mit dem neuen Gesetz soll ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Für einen Zeitraum von maximal vier Wochen sollen EU-Ausländern Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich sollen sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten, schreibt die „Funke Mediengruppe“.

    Die Bundesregierung erhofft sich von der geplanten Gesetzesänderung eine deutliche Lenkungswirkung: Die Zahl der EU-Bürger mit Sozialhilfeanspruch soll in Zukunft gering bleiben bzw. zurück gehen.





    wallstreetONLINE Redaktion
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