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    DGAP-News  476  0 Kommentare Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard (deutsch)

    Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

    DGAP-News: Steilmann SE / Schlagwort(e): Zulassungsantrag

    Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

    28.04.2016 / 16:35

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    Corporate News / Presseinformation

    Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

    Bergkamen, 28. April 2016 - Die Aktien der Steilmann SE (ISIN DE000A14KR50)

    sind ge-genwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter

    Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des

    regulierten Marktes der Frankfurter Wertpa-pierbörse mit weiteren

    Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

    Der Vorstand hat sich, mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters,

    soeben ent-schlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime

    Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen; die Zulassung der

    Aktien zum regulierten Markt (General Standard) soll unberührt bleiben.

    Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach

    Veröffentlichung der Wi-derrufsentscheidung im Internet

    (www.deutsche-boerse.com) der Börsengeschäftsführung wirksam.

    Der Wechsel des Börsensegments dient der Befreiung von dem mit der

    Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand.

    Steilmann SE

    Der Vorstand

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    28.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Steilmann SE

    Industriestraße 42

    59192 Bergkamen

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)23 89 783-0

    Fax: +49 (0)23 89 783-112

    E-Mail: info@steilmann-se.com

    Internet: www.steilmann-se.com

    ISIN: DE000A14KR50, DE000A1PGWZ2, DE000A14J4G3, DE000A12UAE0

    WKN: A14KR5, A1PGWZ, A14J4G, A12UAE

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    458841 28.04.2016





    dpa-AFX
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