checkAd

    Zweckentfremdungsgesetz  1177  0 Kommentare 9 Flats verkauft Geschäft - "Nicht mehr die passenden Rahmenbedingungen"

    Mit dem Zweckentfremdungsgesetzt, das ab dem 1. Mai auch für bisherige Ausnahmen gilt, brechen für Vermittler von Ferienwohnungen neue Zeiten an. Gestern berichtete wallstreet:online über das Wohnvermittlungsportal Airbnb, das zahlreichen Gastgebern auf seiner Plattform gekündigt hatte (mehr dazu hier). Wie nun bekannt wurde, reagiert auch der Appartment- und Ferienwohnungsvermittler 9 Flats auf die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin.

    Nicht mit Kündigungen, sondern gleich mit dem Verkauf des ganzen Geschäfts: „9 Flats verkauft seine Marke, die Software und die Plattform an eine neue Gesellschaft in Singapur“, kündigt Geschäftsführer und Miteigner Roman Bach gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.) an. „Als Start-up haben wir in Deutschland nicht mehr die passenden Rahmenbedingungen für unser Geschäft.“

    Begründet wird dieser Schritt mit dem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, das am 1. Mai 2014 in Berlin in Kraft trat. Seitdem ist die Vermietung einer Ferienwohnung in der Hauptstadt nur mit einer Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bezirksamt erlaubt. Diese Übergangsregelung endet zum 30. April 2016 zu vermieten. Ab dem 1. Mai müssen die Ferienwohnungen grundsätzlich wieder der "normalen" Vermietung zu Wohnzwecken zugeführt werden. Das Berliner Gesetz sieht Ordnungsgelder von bis zu 100.000 Euro vor, die für das Anbieten von Wohnungen als Urlauberdomizile verhängt werden können.

    9 Flats-Geschäftsführer Bach fürchtet Millionenbußen, die das Unternehmen mit knapp 30 Millionen Euro Umsatz finanziell überfordern würden. Während Airbnb in San Francisco für deutsche Bußgeldbescheide unerreichbar bliebe, würde 9 Flats in Hamburg zur Kasse gebeten. „Wir sehen uns in Berlin einem Gesetz gegenüber, das uns in die Insolvenz treiben würde“, sagt er der F.A.Z. Um diese Gefahr abzuwenden, erfolgt der Verkauf. Der Vermittlung von Unterkünften an deutsche Kunden soll ein Schwerpunkt der neuen Gesellschaft bleiben.





    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen

    Zweckentfremdungsgesetz 9 Flats verkauft Geschäft - "Nicht mehr die passenden Rahmenbedingungen" Mit dem Zweckentfremdungsgesetzt brechen für Vermittler von Ferienwohnungen neue Zeiten an. Airbnb-Konkurrent 9 Flats befürchtet Millionenbußen und verkauft sein Geschäft nach Singapur.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer