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    Dividendenstripping  3442  0 Kommentare Steuertrick kostet Fiskus Milliarden - Deutsche Banken bei Cum-Deals eifrig dabei

    Luxemburg-Leaks, Panama-Leaks - aber auch Deutschland bleibt im Rennen! Wir brauchen gar nicht nur warnend mit dem Finger auf andere Länder zeigen, wenn es um Beihilfe zur Steuervermeidung geht. Die Kreativität kennt bekanntlich bei der Optimierung von Steuerabgaben keine Grenzen.

    Da wäre zum Beispiel ein kleines Wort mit großer Wirkung: Dividendenstripping. Die sogenannten Cum-Ex / Cum-Cum Geschäfte zählen zu den wohl größten Steuerskandalen in der Geschichte der Bundesrepublik. Jahrelang nutzten Banken und Investoren im in- und Ausland eine rechtliche Lücke rund um die Dividendenauszahlung von Aktien. Der deutsche Fiskus wurde um Milliarden geprellt (mehr dazu hier, hier oder hier). Die Gesetzeslücke wurde mittlerweile geschlossen und die juristische Aufarbeitung des Steuerskandals läuft auch Hochtouren (siehe: Finanzbehörden blasen zur „Hetzjagd“ – Geht’s den Steuertricksern jetzt an den Kragen?).

    Nach und nach kommen mehr Einzelheiten ans Licht. Das Spiel mit dem Dividendensptripping geht natürlich nicht nur im reinen Aktienhandel, sondern auch bei Investmentfonds. Auch hier wurde kräftig getrickst. Doch ohne sie wären die Deals nicht möglich gewesen: Zahlreiche Deutsche Banken haben Investoren in der Steueroptimierung kräftig unter die Arme gegriffen. So sollen dem deutschen Fiskus mithilfe dieses weiteren Steuerschlupflochs seit 2011 rund fünf Milliarden Euro durch die Lappen gegangen sein, berichtet ein Rechercheverbund aus "Handelsblatt", Bayerischem Rundfunk, "Washington Post" und dem New Yorker Recherchebüro ProPublica. Ende Februar hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Besteuerung von Investmentfonds rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu vereinfachen und damit Steuervermeidung einen Riegel vorzuschieben.

    Dem Bericht zufolge war besonders die Commerzbank bei diesen Cum-Cum-Geschäfte genannten Praktiken aktiv. Ein Sprecher des teil verstaatlichten Instituts betonte auf Anfrage: "Wir stellen durch umfangreiche interne Systeme und Kontrollen sicher, dass alle Handelsgeschäfte im Einklang mit dem geltenden Recht stehen." Bei täglichZehntausenden Geschäften handele die Commerzbank "zwangsläufig in sog(enannten) cum/cum Situationen", hieß es. Die Fondsgesellschaft Vanguard wurde in dem Bericht zitiert, es handele sich um eine "weit verbreitete Praxis".

    Dividendenstripping - Ein Insider packt aus

    Anfang des Jahres hatte eine zentrale Figur im Dividendenstripping in der „WirtschaftsWoche“ ausgepackt. Der Insider habe mit seinen Gutachten „die juristische Basis für das Dividendenstripping gelegt“. Er betonte mehrmals, die Beteiligten hätten sich mit dem Dividendenstripping nicht strafbar gemacht. Entscheidend sei, „dass sie sich an das geltende Recht gehalten haben und daher nicht steuer- oder strafrechtlich verfolgt werden dürften, selbst wenn sie moralisch fragwürdig gehandelt haben sollten.“ Die Schuld sieht er stattdessen ganz klar bei den staatlichen Organen: „Der Staat kann nicht technisch unsaubere Gesetze machen und dann erwarten, dass sich seine Bürger an moralische Normen halten.“ (Lesen Sie mehr: Insider packt aus - "Rechtsstaat kann von den Bürgern keine Tugend und Moral verlangen“)

    Hintergrund Dividendenstripping inländischer Akteure

    Inländische Akteure: Beim sogenannten Dividendenstripping, auch „Cum-EX-Geschäfte“ genannt, machten sich Banken und Investoren jahrelang eine Gesetzeslücke zunutze. Zunächst verkauften sie Aktien kurz vor Dividendenausschüttung leer, um sie kurz nach Dividendentermin wieder zurückzukaufen. Warum? Ganz einfach: Die auf Dividenden fällige Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent wird bei der Ausschüttung der Dividende einbehalten. Der Aktionär bekommt eine Steuerbescheinigung und kann sich das Geld später vom Fiskus erstatten lassen. Aufgrund des Leerverkaufs bekamen beim Dividendenstripping aber sowohl der „echte“ Inhaber als auch der Leerverkäufer eine solche Steuerbescheinigung, obwohl de facto nur ein Mal Steuern in Form der Kapitalertragssteuer gezahlt wurden (Mehr zu diesem Thema finden Sie hier und hier).

    Ausländische Akteure: Ausländische Investoren bekommen anders als deutsche Anleger die Kapitalertragssteuer nicht erstattet. Was ist also hier der Trick? Die ausländischen Anleger verkaufen ihre Aktien vor dem Dividendenstichtag an ein deutsches Unternehmen bzw. eine deutsche Bank. Diese erhält die Dividende samt Steuerersparnis und gibt die Aktien danach wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück. Die gesparte Steuer wird geteilt. Doch das Ganze hat einen Haken für die deutschen Partner: Anleger aus dem Ausland sind nicht an das deutsche Steuerrecht gebunden. Somit tragen die deutschen Partner das 100-prozentige Risiko für Steuerrückforderungen und Geldstrafen.





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