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    Pressestimme  962  0 Kommentare 'Das Handelsblatt' zum Urteil Oppositionsrechte

    DÜSSELDORF (dpa-AFX) - 'Das Handelsblatt' zum Urteil Oppositionsrechte:

    Die von der Linkspartei eingereichte Klage ist zu Recht gescheitert. Denn das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Abgeordneten, die die Regierung stützen, und Oppositionsabgeordneten. Es schafft Minderheitenrechte, die bestimmte Quoren brauchen. Schließlich sind alle Abgeordneten gleich. Dazu kommt, dass die Karlsruher Richter wissen dürften, was bei der nächsten Bundestagswahl zu erwarten ist. Künftig werden mehr Parteien in das Parlament einziehen. Dieses Szenario mögen die Verfassungshüter bei ihrer Entscheidung auch vor Augen gehabt haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sie bestärkt hat, nicht jeglicher Opposition beliebig starke Rechte in die Hand zu geben./yyzz/DP/zb






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    Pressestimme 'Das Handelsblatt' zum Urteil Oppositionsrechte 'Das Handelsblatt' zum Urteil Oppositionsrechte: Die von der Linkspartei eingereichte Klage ist zu Recht gescheitert. Denn das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Abgeordneten, die die Regierung stützen, und Oppositionsabgeordneten. Es …

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