checkAd

    EANS-News  472  0 Kommentare RHI AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 Verö

    --------------------------------------------------------------------------------
    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
    Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
    --------------------------------------------------------------------------------

    Aktienrückkauf

    In der ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG, Wien, wurde am 4.
    Mai 2016 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

    a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG
    ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im
    Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien während einer Geltungsdauer von
    30 Monaten ab 04.05.2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich
    zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
    Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
    ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
    in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein
    Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
    Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse
    kann der Vorstand der RHI AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat
    im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
    außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
    Aufsichtsrats.

    b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 04.05.2016 gem
    § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die
    Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
    Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot,
    unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
    Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
    Veräußerungsbe­dingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz
    oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die
    Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
    Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden zum Zweck der
    Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zur Ausgabe
    an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
    Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
    Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft (Fortsetzung
    der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1").

    Wien, im Mai 2016
    Der Vorstand

    Rückfragehinweis:
    RHI AG
    Investor Relations
    Mag. Simon Kuchelbacher
    Tel: +43-1-50213-6676
    Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------

    Unternehmen: RHI AG
    Wienerbergstrasse 9
    A-1100 Wien
    Telefon: +43 (0)50213-6676
    FAX: +43 (0)50213-6130
    Email: rhi@rhi-ag.com
    WWW: http://www.rhi-ag.com
    Branche: Feuerfestmaterialien
    ISIN: AT0000676903
    Indizes: ATX Prime, ATX
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch






    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-News RHI AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 Verö - Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. - Aktienrückkauf In der ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG, Wien, wurde am 4. Mai 2016 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender …