BaFin-Untersuchung
Hat die Deutsche Bank Ad-hoc-Meldung zu spät veröffentlicht?
Hat die Deutsche Bank ein Zeitproblem? Könnte sein. Dreh- und Angelpunkt sind die für das DAX-Unternehmen geltenden Regeln der Pflichtpublizität.
Dem Anschein nach hat die Deutsche Bank den Abgang ihrer Co-Chefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen der Öffentlichkeit nicht rechtzeitig mitgeteilt. In einer Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin hätten sich „Anhaltspunkte für eine nicht rechtzeitige Mitteilung und Veröffentlichung bestätigt“, zitiert die „WirtschaftsWoche“ eine Sprecherin der BaFin. „Der Sachverhalt wird daher nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren weiter untersucht“, heißt es weiter.
Die BaFin hatte den Vorfall zunächst in einem Referat geprüft, das die ad-hoc-Publizitätspflichten überwacht und den Fall nun dem Referat übergeben, das Bußgelder verhängen kann. Die Deutsche Bank legt Wert darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist: „Dass der Sachverhalt an das Referat für Ordnungswidrigkeiten überstellt wurde, bedeutet nicht, dass es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit gegeben hat. Wir sind unverändert überzeugt, dass die Bank korrekt gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank.
Hintergrund: Ad-hoc-Publizität und eine zeitliche Diskrepanz
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Börsennotierte Unternehmen müssen Nachrichten, die den Kurs ihrer Aktie stark bewegen können, sofort ("ad hoc") veröffentlichen (Pflichtpublizität). Das soll verhindern, dass Insider einen zeitlichen Vorteil haben und früher als andere Aktionäre Aktien kaufen oder verkaufen können. Die Deutsche Bank hatte den Abgang der beiden Vorstandschefs am Sonntag, 7. Juni, nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrats um kurz nach 15 Uhr gemeldet. Das "Wall Street Journal" hatte jedoch bereits gut zwei Stunden zuvor darüber berichtet. Am Montag nach der Bekanntgabe legte die Aktie der Deutschen Bank um bis zu acht Prozent zu.