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    VW-Abgas-Skandal  464  0 Kommentare KWAG-Rechtsanwälte erwarten Nachlieferung ohne Nutzungsentschädigung

    Bremen/Kornwestheim (ots) - Bislang waren vom Abgas-Skandal
    betroffene VW-Besitzer, die eine Rückabwicklung des Kaufvertrages
    gefordert hatten, vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun hat das
    Münchner Landgericht erstmals anders entschieden. Für Rechtsanwalt
    Jens-Peter Gieschen von der Bremer Kanzlei KWAG ist das aktuelle
    Urteil richtungsweisend. "Hier liegt eindeutig ein erheblicher Mangel
    vor, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, wenn er nicht
    in angemessener Zeit beseitigt wird." Volkswagen habe mittlerweile
    mehr als ein halbes Jahr dafür Zeit gehabt, ohne dass entsprechendes
    passiert sei. Die Münchner Richter hatten einen Autohändler
    verurteilt, den abgas-manipulierten Seat eines Ehepaares gegen die
    Anrechnung eines Nutzungsentgelts zurückzunehmen.

    Die Anrechnung des Nutzungsentgeltes hält Gieschen für diskutabel.
    "Es gab bisher keinen Fall, in dem ein Hersteller bewusst betrogen
    hat, um sich dann bei der geschuldeten mangelfreien Nachlieferung auf
    'Unverhältnismäßigkeit' zu berufen." Er könne sich vorstellen, dass
    zumindest der Europäische Gerichtshof die Linie des Münchner
    Landgerichts entsprechend fortentwickelt. "Wir werden im Ergebnis
    Nachlieferungen ohne Nutzungsentschädigungen sehen." Volkswagen hatte
    am Wochenende angekündigt, dem Händler zu empfehlen, in Berufung zu
    gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Auch Rechtsanwalt Michael Winter aus dem baden-württembergischen
    Kornwestheim, mit dem die Kanzlei KWAG in Sachen VW-Abgas-Skandal
    kooperiert, ist überzeugt, dass eine Rückabwicklung gerechtfertigt
    ist. Er nennt die bislang ergangenen Urteile der Landgerichte Bochum
    und Münster mit negativer Wirkung für die Verbraucher sogar
    "politisch motiviert". KWAG und Winter arbeiten in Sachen
    Abgasmanipulation inzwischen mit der US-amerikanischen Kanzlei
    Hausfeld zusammen und haben unter anderem eine Strafanzeige gegen
    BOSCH gestellt, die die Manipulationssoftware geliefert haben sollen.
    Nach Gieschens Ansicht kann auch das sogenannte Deliktsrecht aus dem
    Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als "scharfe Allzweckwaffe des
    Verbrauchers" gegen Volkswagen eingesetzt werden. Der Anspruch
    begründe sich aus dem Paragrafen 826 BGB. Das Wichtigste sei dabei
    das Verschuldensprinzip, das besagt, dass der Schädiger den Schaden
    rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt haben muss. "Volkswagen hat
    durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
    begangen, die ausgeglichen werden muss." Das betreffe auch Kunden
    anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche.
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