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    DGAP-News  151  0 Kommentare windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

    DGAP-News: windeln.de AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
    Nr. 2273/2003

    24.05.2016 / 07:15
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

    Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen
    Aktienrückkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang
    mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016;
    im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stück eigene
    Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne
    Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Rückerwerb dient
    ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der
    Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten
    oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit
    von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21.
    April 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
    Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

    Mit der Durchführung des Rückkaufs wird eine Bank beauftragt, die
    selbstständig ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
    Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht
    der windeln.de AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden
    rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu
    beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit
    den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen
    und wieder aufgenommen werden.

    Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich
    über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
    Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die
    ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten
    Ermächtigung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurück
    erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
    Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel
    (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 %
    überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

    Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen
    Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienrückerwerb unter die
    Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Nach
    den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein
    Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der
    der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über
    dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
    Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend
    der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht
    mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der
    Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
    durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
    täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

    Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu
    Safe Harbour entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
    Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

    Zudem wird die windeln.de AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs
    unter corporate.win- deln.de regelmäßig informieren.

    München, 24. Mai 2016 windeln.de AG

    Der Vorstand


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    24.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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    Internet: www.windeln.de
    ISIN: DE000WNDL110
    WKN: WNDL11
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
    Tradegate Exchange


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    465997 24.05.2016



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