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windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
DGAP-News: windeln.de AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
24.05.2016 / 07:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
windeln.de AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
24.05.2016 / 07:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen
Aktienrückkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016;
im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stück eigene
Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne
Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Rückerwerb dient
ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten
oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit
von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21.
April 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird eine Bank beauftragt, die
selbstständig ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht
der windeln.de AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu
beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit
den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen
und wieder aufgenommen werden.
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die
ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 2015 erteilten
Ermächtigung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurück
erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen
Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienrückerwerb unter die
Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Nach
den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der
der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend
der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht
mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der
Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu
Safe Harbour entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die windeln.de AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs
unter corporate.win- deln.de regelmäßig informieren.
München, 24. Mai 2016 windeln.de AG
Der Vorstand
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24.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: windeln.de AG
Hofmannstr.51
81379 München
Deutschland
Telefon: 089 / 416 17 15-0
Fax: 089 / 416 17 15-11
E-Mail: investor.relations@windeln.de
Internet: www.windeln.de
ISIN: DE000WNDL110
WKN: WNDL11
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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465997 24.05.2016
Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der windeln.de AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen
Aktienrückkauf zur Bedienung von Earn-Out Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Akquisition von feedo beschlossen. Dieser beginnt am 25. Mai 2016;
im Zeitraum bis zum 30. Juni 2016 sollen maximal 70.000 Stück eigene
Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 840.000 (ohne
Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Der Rückerwerb dient
ausschließlich den Zwecken der Ausgabe an Organmitglieder von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen und der Bedienung von Erwerbspflichten
oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand macht damit
von der durch die ordentliche Hauptversammlung der windeln.de AG am 21.
April 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
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Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht
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rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu
beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit
den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen
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Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die
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Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer windeln.de-Aktie im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen
Vorgaben einzuhalten, damit der Aktienrückerwerb unter die
Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Nach
den geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour darf insbesondere kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der
der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend
der geltenden rechtlichen Vorgaben zu Safe Harbour wird an einem Tag nicht
mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der
Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den geltenden rechtlichen Vorgaben zu
Safe Harbour entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Zudem wird die windeln.de AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs
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München, 24. Mai 2016 windeln.de AG
Der Vorstand
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24.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Deutschland
Telefon: 089 / 416 17 15-0
Fax: 089 / 416 17 15-11
E-Mail: investor.relations@windeln.de
Internet: www.windeln.de
ISIN: DE000WNDL110
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
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