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    Carsharing  339  0 Kommentare Selbstbeteiligung beachten / Das Carsharing-Geschäft boomt. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was Nutzer hinsichtlich der Versicherung beachten sollten (FOTO)

    Frankfurt (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Einer
    Datenerhebung des Bundesverbandes Carsharing e.V. zufolge ist die
    Zahl der registrierten Nutzer in Deutschland Anfang 2016 mit einem
    Zuwachs von 22,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 1,26 Millionen
    angestiegen. Insgesamt stehen bundesweit rund 16.100 Fahrzeuge von
    circa 150 verschiedenen Anbietern zur Nutzung bereit. "Es gibt
    verschiedene Angebote des Carsharings mit unterschiedlichen
    Versicherungsvarianten", erklären die DVAG-Experten. Schon vor
    Fahrtantritt solle man sich deshalb über eventuelle Kosten, die im
    Schadensfall entstehen können, Gedanken machen. "Nutzer sollten
    prüfen, ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei
    der Überlassung des Autos inbegriffen sind und ob eine
    Selbstbeteiligung fällig werden kann", raten die DVAG-Experten.

    Klassisches und flexibles Carsharing

    Das klassische Carsharing, auch stationsbasiertes Carsharing
    genannt, ist die beliebteste Variante. Pkws können dabei via Internet
    oder Smartphone-App gebucht und dann an festen Stationen abgeholt
    sowie nach der Fahrt dorthin zurückgebracht werden.

    In größeren Städten wird auch zunehmend das flexible Carsharing
    angeboten. Innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets können die
    Nutzer des sogenannten Free-Floating-Carsharings die Fahrzeuge
    überall in diesem Gebiet abholen oder parken. Durch eine
    Smartphone-App erfährt der Nutzer, wo sich ein freies Fahrzeug in der
    Nähe befindet.

    Selbstbeteiligung trotz Versicherung

    Bei den meisten Carsharing-Anbietern sind Haftpflicht-, Teilkasko-
    oder Vollkaskoversicherung im Preis inbegriffen. "Die meisten Nutzer
    denken, dass sie mit diesen Versicherungen bereits vollständig
    abgesichert sind. Was viele von ihnen nicht wissen: Im Schadensfall
    muss in der Regel eine Selbstbeteiligung gezahlt werden", so die
    DVAG-Versicherungsexperten. Sie empfehlen in jedem Fall, sich vorab
    die AGBs genau durchzulesen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert
    zum Beispiel stark bei den verschiedenen Carsharing-Angeboten und
    reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter ermöglichen es, die
    Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale pro Jahr, Monat
    oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für den jeweiligen
    Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden.

    Wichtig: Schadenfreiheit immer prüfen und dokumentieren

    Egal bei welcher Carsharing-Variante: Das Fahrzeug sollte immer
    auf mögliche Schäden untersucht werden. "Bestenfalls sollte der
    Nutzer vor und nach der Fahrt von allen Seiten des Fahrzeugs ein Foto
    mit dem Smartphone machen", raten die DVAG-Experten. "So kann genau
    nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht
    durch den Nutzer selbst verursacht wurden."

    KURZMELDUNG

    CARSHARING: SELBSTBETEILIGUNG BEACHTEN

    Das Carsharing-Geschäft boomt - ob als stationsbasierte oder
    flexible Variante. Dank einer Smartphone-App lässt sich schnell das
    nächstgelegene Fahrzeug orten. Viele Carsharing-Nutzer sind sich
    jedoch nicht darüber im Klaren, dass trotz meistens inbegriffener
    Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Schadensfall
    eine Selbstbeteiligung fällig werden kann. Die Höhe der
    Selbstbeteiligung variiert stark bei den verschiedenen
    Carsharing-Angeboten und reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter
    ermöglichen es, die Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale
    pro Jahr, Monat oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für
    den jeweiligen Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden. Jeder
    Carsharing-Nutzer sollte jedoch unbedingt vor und nach jeder Fahrt
    die Schadensfreiheit eines geliehenen Autos überprüfen. Fotos können
    via Handy oder Fotoapparat gemacht werden. "So kann genau
    nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht
    durch den Nutzer selbst verursacht wurden", raten die DVAG-Experten.

    Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

    Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
    Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
    Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
    eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
    branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
    Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
    für jeden!" Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr.
    Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014
    Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle
    Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter
    www.dvag.de.

    OTS: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/6340
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_6340.rss2

    Pressekontakt:
    Deutsche Vermögensberatung AG
    Münchener Straße 1
    60329 Frankfurt
    www.dvag.com
    E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de
    Tel. Sylvia Herbrich: 069-2384-127



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