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    DGAP-News  677  0 Kommentare SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung (deutsch)

    SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung

    DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Sonstiges

    SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung

    25.05.2016 / 17:52

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 7 Prozent

    Grundvergütung plus 1 Prozent variable Vergütung

    Bayreuth. Anleger, die den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH

    (International Securities Identification Number: DE000A1XFUZ2, Wertpapier-

    Kenn-Nummer: A1XFUZ), in ihrem Depot haben, erhalten am 27. Mai 2016 eine

    7prozentige Grundvergütung sowie ein Prozent variable Vergütung (bezogen

    auf den Nennbetrag der Genussscheine), d.h. insgesamt eine Vergütung von 8

    Prozent. Da es sich bei dem Wertpapier um einen Genussschein handelt,

    werden unterjährig keine Stückzinsen berechnet.

    Die Auszahlung der vollen gewinnabhängigen Vergütung ist möglich, weil das

    gemeinnützige Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 einen

    entsprechenden Jahresüberschuss erzielt hat. Die Berechnung und Auszahlung

    erfolgt nach Maßgabe der Paragraphen 5 und 6 der Genussscheinbedingungen

    des geltenden Wertpapierprospekts (in der Fassung vom 29. April 2014).

    Ansprechpartner für weitere

    Informationen:

    SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner

    Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation

    Eberhard Jach Tel: 0175/5604673

    Wahnfriedstraße 3 E-Mail: sebastian.brunner@brunner-

    communications.de

    95444 Bayreuth

    Tel: 0921/507087-30

    E-Mail: jach.e@senivita.de

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    25.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    466713 25.05.2016





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