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    DGAP-Adhoc  876  0 Kommentare Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals (deutsch)

    Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals

    Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

    26.05.2016 17:35

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Hamburg, 26. Mai 2016 - Die Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)

    plant, für den 21. Juli 2016 zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung

    einzuladen. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Sitzung seine

    Beschlussvorschläge hierzu verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter

    anderem der Beschluss einer Kapitalherabsetzung vorgeschlagen und der

    Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt.

    Herabsetzung des Grundkapitals

    Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Wege

    einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft

    von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die

    Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von

    Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen

    dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen.

    Erstattung der Anzeige gem. § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des

    Grundkapitals

    Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher

    Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste.

    Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der

    ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung

    der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der

    bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der

    Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen

    Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene

    Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu

    ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich

    der Vorstand entschlossen - auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast

    zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung -

    der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der

    Hälfte des Grundkapitals zu erstatten.

    Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg

    ISIN: DE000HNC2034

    Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in

    Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Kontakt:

    Hesse Newman Capital AG

    Dr. Marcus Simon

    Vorstand

    Tel.: +49 (0)40 339 62 434

    E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

    26.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Hesse Newman Capital AG

    Kaiser-Wilhelm-Straße 85

    20355 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: 040/339 62 458

    Fax: 040/339 62 481

    E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de

    Internet: www.hesse-newman.de

    ISIN: DE000HNC2034

    WKN: HNC203

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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