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     6202  1 Kommentar Widerrufsjoker: Die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Kredit-Widerruf

    Der Countdown läuft: Nur noch wenige Wochen, bis zum 21. Juni, ist es möglich, eine Baufinanzierung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Wer sich jetzt mit dem Thema beschäftigen will, der braucht kompetente Hilfe und eine schnelle Antwort auf die wichtigsten Fragen und Antworten – hier finden Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf beides.

    Seit November 2002 haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für private Kredite. Dieses dient dazu, dass der Kreditnehmer eine so wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Darlehens noch einmal überdenken kann und innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 14 Tage) von seiner Entscheidung zurücktreten kann. Deshalb muss der Kreditvertrag eine sogenannte Widerrufsbelehrung enthalten, die den Verbraucher über sein Recht aufklärt. Der Gesetzgeber hat dazu nach der Einführung dieser Regelung einen Mustertext vorgegeben. Doch die Banken haben diesen in der Regel nicht im Wortlaut übernommen, sondern den Text stattdessen an ihre Bedürfnisse angepasst. In vielen Fällen sind dadurch Unklarheiten entstanden, die es dem Kreditnehmer nicht ermöglichen, sein Widerrufsrecht zu verstehen und zu nutzen. Diverse Gerichtsurteile ziehen daraus die Konsequenz: In einem solchen Fall fängt die Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Der Kredit kann auch viele Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.

    Durch die stark gesunkenen Zinsen der vergangenen Jahre ergibt sich damit gerade bei Immobilienkrediten eine große Chance. Hausbesitzer können ihre alten Darlehen widerrufen und die gesunkenen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Aus fünf Prozent Zins können auf diese Weise künftig zwei Prozent oder noch weniger werden. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hilft mit Informationen rund um den sogenannten Widerrufsjoker. Unabhängige Rechtsanwälte prüfen kostenlos Ihren Vertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und bieten anschließend eine kompetente Unterstützung im Vorgehen gegen das Kreditinstitut. Auch bei der Vermittlung einer Anschlussfinanzierung sind wir behilflich. An dieser Stelle wollen wir für Einsteiger die wichtigsten Fragen und Antworten klären.

     

    1. Welche Kreditverträge sind von falschen Widerrufsbelehrungen betroffen?

    Kredite, die nach November 2002 abgeschlossen worden sind, kommen in Frage. Besonders hoch ist die Fehlerquote bei Darlehen, die bis Mitte/Ende 2010 abgeschlossen wurden. In diesem Zeitfenster sind rund 70 Prozent aller Kredite angreifbar. In später abgeschlossenen Darlehen können auch Fehler enthalten sein, die Quote nimmt aber spürbar ab.

    2. Kommen nur Immobiliendarlehen für den Widerruf in Frage?

    Grundsätzlich kommen alle privaten Verbraucherdarlehen in Frage. Besonders interessant ist das Thema allerdings bei Baufinanzierungen. Grund sind die hohen Kreditbeträge sowie die vergleichsweise einfache Umschuldung. Bei anderen Krediten als Immobiliendarlehen ist ein Widerruf nur in seltenen Fällen sinnvoll.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Kredit-Widerruf Der Countdown läuft: Nur noch wenige Wochen, bis zum 21. Juni, ist es möglich, eine Baufinanzierung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Wer sich jetzt mit dem Thema beschäftigen will, der braucht kompetente Hilfe und eine schnelle Antwort auf die wichtigsten Fragen und Antworten – hier finden Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf beides.