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    DGAP-Adhoc  533  0 Kommentare Medisana AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gemäß §§ 327a ff. AktG (deutsch)

    Medisana AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gemäß §§ 327a ff. AktG

    Medisana AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    24.06.2016 12:35

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Neuss, 24. Juni 2016 - Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH hat der

    MEDISANA AG das förmliche Verlangen gemäß § 327a ff. AktG übermittelt, alle

    notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der

    Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre

    (Minderheitsaktionäre) auf die Comfort Enterprise (Germany) GmbH als

    Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von

    EUR 2,81 je Stückaktie nach einem sogenannten aktienrechtlichen Squeeze Out

    beschließen kann.

    Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH ist mit rund 95,25 Prozent an der

    MEDISANA AG beteiligt und damit gemäß § 327a Abs. 1 AktG Hauptaktionär des

    Unternehmens. Der Übertragungsbeschluss soll auf der nächsten ordentlichen

    Hauptversammlung der MEDISANA AG am 09. August 2016 gefasst werden.

    24.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Medisana AG

    Jagenbergstr. 19

    41468 Neuss

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)2131-3668 5410

    Fax: +49 (0)2131- 3668 5095

    E-Mail: info@medisana.de

    Internet: www.medisana.de

    ISIN: DE0005492540

    WKN: 549254

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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