checkAd

    EANS-Hauptversammlung  392  0 Kommentare Ottakringer Getränke AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

    --------------------------------------------------------------------------------
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    --------------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni
    2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z
    4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs
    2 VeröffentlichungsV

    In der 32. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG,
    Wien, wurde am 24. Juni 2016 zum 7. Punkt der Tagesordnung folgender
    Beschluss gefasst:

    a)Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b
    AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
    Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der
    Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 24. Juni
    2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei
    der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 30 % unter und der höchste
    Gegenwert nicht mehr als 30 % über dem durchschnittlichen
    Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien
    liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
    ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
    in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
    durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3
    UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
    b)Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Ottakringer
    Getränke AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
    diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche
    Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. c)Der
    Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 24. Juni 2016 gem § 65
    Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die
    Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
    Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot,
    unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
    Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
    Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
    teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
    oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
    Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
    Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck
    der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung
    einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden
    Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
    einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden
    Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbun-denen
    Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen,
    Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
    Gesellschaften im In- oder Ausland. d)Der Vorstand wird ferner
    ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das
    Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
    AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
    Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
    beschließen. e)Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss
    vom 27. Juni 2014 zum 7. Punkt der Tagesordnung erteilten
    entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

    Wien, im Juni 2016 Der Vorstand

    Rückfragehinweis:
    Mag. Siegfried Menz
    Vorstand
    Tel.: +43 1 49100-2216
    mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

    Dr. Thomas Sautner
    Unternehmenssprecher
    Tel.: +43 1 49100-2215
    mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com

    Prok. Mag. Alexander Tesar
    Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
    Investor Relations
    Tel.: +43 1 49100-2253

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------

    Emittent: Ottakringer Getränke AG
    Ottakringer Platz 1
    A-1160 Wien
    Telefon: +43 1 49100- 0
    FAX: +43 1 49100- 2613
    WWW: www.ottakringerkonzern.com
    Branche: Getränke/Brauereien
    ISIN: AT0000758032, AT0000758008
    Indizes: Standard Market Auction, other securities.at
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch






    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-Hauptversammlung Ottakringer Getränke AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2016 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem …