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    SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Kostenfreier Bezug der neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen über Erwerbsangebot

    DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Kostenfreier Bezug der neuen Aktien und neuen

    Schuldverschreibungen über Erwerbsangebot

    28.06.2016 / 19:00

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Presseinformation

    Kostenfreier Bezug der neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen über

    Erwerbsangebot

    - Anleihegläubigern wurden bereits die Erwerbsrechte auf neue Aktien und

    auf neue Schuldverschreibungen in ihr Depot gebucht

    - Ausübung der Erwerbsrechte ist zwingend erforderlich, um neue Aktien

    und neue Schuldverschreibungen zu erhalten

    - Bezug der neuen Wertpapiere durch kostenfreien Umtausch der

    Erwerbsrechte in neue Aktien und neue Schuldverschreibungen

    - Frist für die Ausübung der Erwerbsrechte vom 29. Juni 2016 bis zum 13.

    Juli 2016 (jeweils einschließlich)

    Kahl am Main, 28. Juni 2016. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS

    TECHNOLOGIES) hat das Erwerbsangebot für den kostenfreien Bezug neuer

    Aktien und neuer Schuldverschreibungen bezüglich Schuldverschreibungen mit

    WKN A1MASJ / ISIN DE000A1MASJ4 der SINGULUS TECHNOLOGIES auf ihrer

    Internetseite veröffentlicht.

    Das Erwerbsangebot sieht vor, dass Anleihegläubiger ohne weitere Zuzahlung

    für jede alte SINGULUS-Schuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR

    1.000,00 (einschließlich sämtlicher Nebenforderungen) sechsundneunzig (96)

    neue Aktien und zwei (2) neue Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je

    EUR 100,00 bekommen. Verzichtet der bisherige Anleihegläubiger auf die

    Ausübung der kostenfreien Erwerbsrechte oder übt diese nicht fristgemäß

    aus, verbleiben diese zunächst im Depot und werden durch die

    Abwicklungsstelle und den gemeinsamen Vertreter verwertet. Dem

    Anleihegläubiger wird ein eventueller Barausgleich ausgeschüttet. Es ist

    derzeit unklar, zu welchem Kurs die Erwerbsrechte verwertet werden können,

    der Barausgleich kann daher sehr gering sein.

    Die SINGULUS-Schuldverschreibungen wurden entsprechend des Beschlusses der

    Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 bereits am 23. Juni 2016 aus den

    Depots der Anleihegläubiger ausgebucht und dafür Erwerbsrechte auf neue

    Aktien und neue Schuldverschreibungen eingebucht.

    Um die kostenfreien Erwerbsrechte auszuüben und die neuen Aktien und/oder

    neuen Schuldverschreibungen zu erhalten, müssen Anleihegläubiger sich

    innerhalb der Erwerbsfrist an ihre Depotbank wenden und entsprechende

    Anweisungen erteilen.

    Die Erwerbsfrist läuft vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils

    einschließlich). Die Ausübung des Erwerbsrechtes ist nur dann fristgemäß,

    wenn die Umbuchung der Erwerbsrechte bis zum Ablauf der Erwerbsfrist

    erfolgt ist.

    Für den Anleihegläubiger fallen nur Depotgebühren und Bankspesen für die

    Ausübung an.

    Sofern Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte auf neue Aktien und/oder neue

    Schuldverschreibungen nicht oder nicht fristgemäß ausüben, werden diese

    durch die ODDO SEYDLER BANK AG anderen Anleihegläubigern, Aktionären der

    Gesellschaft und Dritten zum Kauf angeboten. Diese können über die

    Internetseite der Gesellschaft (http://www.singulus.de/de/investor-

    relations.html) während der Bezugsfrist vom 29. Juni 2016 bis zum 15. Juli

    2016 (jeweils einschließlich) entsprechende Kaufangebote abgeben. Der

    Kaufpreis für die Verwertungsaktien und Verwertungsschuldverschreibungen

    wird nach Ende der Bezugsfrist, am 18. Juli 2016, festgelegt und

    veröffentlicht. Die Kaufangebote können jeweils separat für nicht durch die

    Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsangebots erworbene neue Aktien und

    neu Schuldverschreibungen eingereicht werden.

    Ein Handel der Erwerbsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der

    Abwicklungsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine

    Preisfeststellung an einer Börse ist für die Erwerbsrechte ebenfalls nicht

    beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Erwerbsrechte über die Börse ist daher

    nicht möglich. Die Erwerbsrechte sind jedoch nach den geltenden

    gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

    Das Erwerbsangebot erfolgt auf Grundlage des am 27. Juni 2016 von der

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf

    Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften und gebilligten

    Wertpapierprospekts betreffend die Neuen Aktien und die Neuen

    Schuldverschreibungen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der

    Gesellschaft unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html

    erhältlich. Etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt werden

    ebenfalls dort veröffentlicht.

    Geplanter zeitlicher Ablauf

    - Der Wertpapierprospekt wurde am 27. Juni 2016 auf der Internetseite der

    Gesellschaft veröffentlicht

    - Das Erwerbsrecht auf neue Aktien und neue Schuldverschreibungen kann in

    dem Zeitraum vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils

    einschließlich) ausgeübt werden.

    - Angebote auf den Erwerb von neuen Aktien und neuen

    Schuldverschreibungen, die nicht durch die Anleihegläubiger erworben

    wurden, können in der Bezugsfrist vom 29. Juni 2016 bis zum 15. Juli

    2016 (jeweils einschließlich) abgegeben werden.

    - Am 18. Juli 2016 wird voraussichtlich der Preis für die nicht durch die

    Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsangebots erworben neuen Aktien

    und neuen Schuldverschreibungen festgelegt und veröffentlicht.

    - Daran schließt sich ein Widerrufsrecht von zwei Werktagen nach

    Veröffentlichung des festgelegten Erwerbspreises an.

    - Der Widerruf ist an die ODDO SEYDLER BANK AG in Textform zu richten.

    Ein Formular für den Widerruf ist auf der Internetseite der

    Gesellschaft erhältlich.

    - Die Lieferung der erworbenen neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am

    21. Juli 2016.

    - Die Lieferung der erworbenen neuen Schuldverschreibungen erfolgt

    voraussichtlich am 22. Juli 2016.

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:

    DE0007238909, WKN: 723890

    Kontakt:

    Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

    Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

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    28.06.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

    Hanauer Landstrasse 103

    63796 Kahl am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)1709202924

    Fax: +49 (0)6188 440-110

    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

    Internet: www.singulus.de

    ISIN: DE000A1681X5, DE000A1MASJ4

    WKN: A1681X, A1MASJ

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    475333 28.06.2016




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