DGB fordert
Nach Antidiskriminierung jetzt Lohngleichheit
BERLIN (dpa-AFX) - Zehn Jahre nach Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine positive Bilanz gezogen. Mit dem am 29. Juni 2006 vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Die DGB-Vizechefin Elke Hannack sagte der Deutschen Presse-Agentur, die damals von den Arbeitgebern befürchtete Klagewelle sei ausgeblieben.
Stattdessen "blicken wir nach rund einem Jahrzehnt auf ein paar notwendige Urteile zurück". Es sei klar geworden, was unter Diskriminierung mitunter tatsächlich zu verstehen sei. "Die damalige Argumentation der Gegner erinnert aktuell an die Abwehrhaltungen zum Lohngerechtigkeitsgesetz", sagte Hannack. Mit diesem Gesetzesplan will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen.
Lesen Sie auch
Damals wie heute hätten die Gegner ähnliche vorgeschobene Argumente, etwa einen angeblich hohen Bürokratie-Aufwand. Mit dem neuen Gesetz würde auch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Zertifizierung und Bereitstellung von Prüfinstrumenten eine neue Aufgabe zukommen. Diese Stelle des Bundes habe sich etabliert, leiste gute Arbeit und solle gestärkt werden, forderte Hannack./bw/DP/zb