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    DGAP-Adhoc  492  0 Kommentare FORIS AG: Ergebnisbelastung durch außerordentlichen Steueraufwand


    FORIS AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung

    29.06.2016 21:34

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Ergebnisbelastung durch außerordentlichen Steueraufwand

    Das Ergebnis 2016 der FORIS AG wird durch eine heute ergangene Entscheidung
    des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung des Geschäftsbereiches
    Vorratsgesellschaften in Höhe von insgesamt rund 1.365 TEUR außerordentlich
    belastet. Der Steueraufwand resultiert sowohl aus der bilanziellen
    Berücksichtigung der streitbefangenen Jahre bis 2009 und der Folgejahre als
    auch den Auswirkungen auf die latenten Steuererstattungsansprüche.
    Der hierdurch erwartete Liquiditätsabfluss beträgt rund 315 TEUR. Das
    Finanzgericht Köln hatte im Jahr 2014 noch ein für die FORIS AG positives
    Urteil betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im
    Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften ab dem Jahr 2005 gefällt.
    Gegen dieses Urteil hatte das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt. Der
    Bundesfinanzhof ist mit seiner heutigen Entscheidung dem Begehren der
    Finanzverwaltung gefolgt. Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen,
    werden wir die weiteren rechtlichen Möglichkeiten der FORIS AG prüfen. Von
    dieser Entscheidung sind alle gewerblichen Verkäufer von
    Vorratsgesellschaften betroffen.

    Nach aktuellem Kenntnisstand der Gesellschaft wird das Halbjahresergebnis
    2016 daher deutlich negativ ausfallen. Eine konkrete Einschätzung zu dem
    für das Gesamtjahr 2016 erwarteten Ergebnis ist aufgrund des volatilen
    Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung weiterhin nicht verlässlich
    möglich. Der Halbjahresfinanzbericht 2016 der FORIS AG wird am 9. August
    2016 veröffentlicht.


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