Freihandelsabkommen
CETA - Nun doch Ratifizierung durch nationale Parlamente = Tschüß CETA?
Vor zwei Tagen kochte das Thema nach langer Zeit wieder hoch: Bei der Abstimmung über das Freihandelsabkommen der Europäischen Union und Kanada, mit Namen CETA, sollen die nationalen Parlamente außen vor bleiben (wallstreet:online berichtete). Mit der Einstufung des CETA-Handelsabkommens als reines EU-Abkommen wäre dies möglich.
Doch aller Orten regte sich Widerstand gegen das Vorpreschen von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte: “Wir werden den Bundestag um Meinungsbildung bitten.“ Es gebe gute Gründe, die nationalen Parlamente damit zu befassen. Die EU-Kommission habe erst einmal nur ihre Rechtsauffassung dargelegt. Das sei kein Grund, sie dafür "an den Pranger zu stellen“, so Merkel am Dienstagabend in Brüssel.
Bereits Mitte Juni erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD): "Ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat kann es (…) kein Ja aus Deutschland geben.“ Auch der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD) die Kommission vor einem Alleingang. "Eine breite Beteiligung der Parlamente in den EU-Staaten an Ceta ist unumgänglich.“
Derweil räumte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein, dass eine Ratifizierung des CETA-Abkommens durch die nationalen Parlamente in Erwägung gezogen werden müsse. Da dies eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten befürwortet, werde in Brüssel in den nächsten Tagen das Thema neu besprechen.
Widerstand gegen CETA wächst
Kommt es zur Abstimmung, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Abgeordneten von Bundestag und Europaparlament eine Handlungsempfehlung in den Briefkasten gelegt: „Nein“ zu Ceta heißt es dort. "Trotz einiger Verbesserungen" könne der Verband keine Zustimmung empfehlen, zitierte die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ aus dem Schreiben. Es gebe "gravierende Nachteile, aufgrund deren Ceta leider kein gutes Abkommen für Verbraucher ist", schreibt Verbandsvorstand Klaus Müller. Verbraucherrechte und Schutzpflichten seien nicht direkt in dem Abkommen verankert. Auch das "Vorsorgeprinzip" sei "nicht ausdrücklich gesichert". Zudem seien immer noch "zu weitreichende" Regelungen zum Investitionsschutz durch die Einführung privater Schiedsgerichte enthalten.
Zugleich wurde eine Verfassungsbeschwerde als "vorsorglich als Schutzschrift“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut Initiatorin Marianne Grimmenstein und dem Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn „soll das Gericht die Bundesregierung dazu verpflichten, gegen CETA zu stimmen."
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Mit dpa-AFX