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    MiFID II  3104  0 Kommentare Januar 2018 jetzt offiziell

    Nun ist es amtlich: Die Regelungen zur Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungszeitpunkte um ein Jahr sind am 1. Juli in Kraft getreten.

    Damit müssen MiFID II und MiFIR bis zum 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 3. Januar 2018 angewendet werden. Auch zum Thema technische Standards gibt es Neuigkeiten. „Nachdem die EU-Kommission im April und Mai 2016 drei konkretisierende Delegierte Rechtsakte vor allem zu den Anlegerschutzthemen veröffentlicht hatte, hat sie nunmehr eine Reihe der ausstehenden Technischen Standards (RTS/ITS) zu den Handels- und Marktthemen vorgelegt“, berichtet Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG. Bei den von der EU-Kommission angenommenen Technischen Standards handele es sich um unmittelbar anwendbare Verordnungen, betont der Experte. Der aktuelle Stand sowohl der bereits angenommenen als auch der noch anzunehmenden Technischen Standards könne einer Übersicht entnommen werden, welche die EU-Kommission bereitstellt. Diese Übersicht werde laufend aktualisiert. 

    (TL) 





    Verfasst von 2Euro Advisor Services
    MiFID II Januar 2018 jetzt offiziell Nun ist es amtlich: Die Regelungen zur Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungszeitpunkte um ein Jahr sind am 1. Juli in Kraft getreten.

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