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    DGAP-Adhoc  972  0 Kommentare MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz (deutsch)

    MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz

    MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Rechtssache

    11.07.2016 17:20

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

    MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz

    Berlin, den 11. Juli 2016. Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/

    WKN 663720) weist gemäß § 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes darauf hin, dass

    das vorläufige Eigenkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit Stand

    vom 11. Juli 2016 aufgrund eingetretener Verluste nur noch EUR

    10.681.859,09 beträgt, womit die Hälfte des EUR 22.631.501,00 betragenden

    Grundkapitals der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt wurde. Die

    Verluste resultieren im Wesentlichen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb

    der Gesellschaft als einem sich noch entwickelnden

    Biotechnologieunternehmen ohne eigene Erlöse.

    Mit der am 5. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur

    ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2016 hat der Vorstand unter

    Tagesordnungspunkt 2 bereits angekündigt, dass ein Verlust in Höhe der

    Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bis spätestens zum Tag der

    Hauptversammlung zu erwarten ist. Der Vorstand wird den Aktionären den

    tatsächlich eingetretenen Verlust des hälftigen Grundkapitals auf der

    Hauptversammlung anzeigen und zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag

    diskutieren. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz

    der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 vorgelegt. Diese wird auf der

    Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mologen.com/de/investoren-

    presse/hauptversammlung.html veröffentlicht und steht den Aktionen außerdem

    auf der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.

    - Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

    DISCLAIMER

    Diese Mitteilung stellt kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf von

    Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar. Diese Mitteilung

    beinhaltet insbesondere kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung

    zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in

    den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen

    Jurisdiktionen dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind

    nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S.

    Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities

    Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere

    in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei

    denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den

    Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft

    werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den

    Vereinigten Staaten geben. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen

    dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien,

    Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien,

    Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft

    dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten

    solcher Personen angeboten oder verkauft werden.

    Kontakt

    Claudia Nickolaus

    Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

    Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

    Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

    investor@mologen.com

    Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

    Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke

    oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende

    Versionen oder vergleichbare Terminologien, diese werden als

    zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.

    Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf

    geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,

    Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere

    Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft

    gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren

    darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die

    tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

    verpflichtet sich nicht, und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die

    Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

    Veröffentlichung wiedergeben.

    11.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: MOLOGEN AG

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    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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