DGAP-Adhoc
MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Rechtssache
11.07.2016 17:20
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
Berlin, den 11. Juli 2016. Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/
WKN 663720) weist gemäß § 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes darauf hin, dass
das vorläufige Eigenkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit Stand
vom 11. Juli 2016 aufgrund eingetretener Verluste nur noch EUR
10.681.859,09 beträgt, womit die Hälfte des EUR 22.631.501,00 betragenden
Grundkapitals der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt wurde. Die
Verluste resultieren im Wesentlichen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb
der Gesellschaft als einem sich noch entwickelnden
Biotechnologieunternehmen ohne eigene Erlöse.
Mit der am 5. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2016 hat der Vorstand unter
Tagesordnungspunkt 2 bereits angekündigt, dass ein Verlust in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bis spätestens zum Tag der
Hauptversammlung zu erwarten ist. Der Vorstand wird den Aktionären den
tatsächlich eingetretenen Verlust des hälftigen Grundkapitals auf der
Hauptversammlung anzeigen und zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag
diskutieren. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz
der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 vorgelegt. Diese wird auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mologen.com/de/investoren-
presse/hauptversammlung.html veröffentlicht und steht den Aktionen außerdem
auf der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
DISCLAIMER
Diese Mitteilung stellt kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf von
Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar. Diese Mitteilung
beinhaltet insbesondere kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung
zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind
nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities
Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere
in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei
MOLOGEN AG: Verlustanzeige nach §92 Absatz 1 Aktiengesetz
Berlin, den 11. Juli 2016. Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/
WKN 663720) weist gemäß § 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes darauf hin, dass
das vorläufige Eigenkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 mit Stand
vom 11. Juli 2016 aufgrund eingetretener Verluste nur noch EUR
10.681.859,09 beträgt, womit die Hälfte des EUR 22.631.501,00 betragenden
Grundkapitals der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt wurde. Die
Verluste resultieren im Wesentlichen aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb
der Gesellschaft als einem sich noch entwickelnden
Biotechnologieunternehmen ohne eigene Erlöse.
Mit der am 5. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 11. August 2016 hat der Vorstand unter
Tagesordnungspunkt 2 bereits angekündigt, dass ein Verlust in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bis spätestens zum Tag der
Hauptversammlung zu erwarten ist. Der Vorstand wird den Aktionären den
tatsächlich eingetretenen Verlust des hälftigen Grundkapitals auf der
Hauptversammlung anzeigen und zusammen mit einem Finanzierungsvorschlag
diskutieren. Der Hauptversammlung wird hierzu die ungeprüfte Zwischenbilanz
der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 vorgelegt. Diese wird auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mologen.com/de/investoren-
presse/hauptversammlung.html veröffentlicht und steht den Aktionen außerdem
auf der Hauptversammlung zur Einsicht zur Verfügung.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
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Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar. Diese Mitteilung
beinhaltet insbesondere kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung
zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind
nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities
Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere
in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei
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