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One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016 (deutsch)
One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den
Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3.
August 2016
20.07.2016 / 10:40
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den
Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3.
August 2016
München, 20. Juli 2016
Das Amtsgericht Dortmund hat drei jeweils voneinander unabhängige
Anleihegläubigerversammlungen am 3. August 2016 einberufen. Einziger Zweck
dieser Versammlungen ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede
Anleihe. Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters ist es im Wesentlichen, die
Forderungen aller Anleihegläubiger aus der jeweiligen Anleihe zur
Insolvenztabelle anzumelden sowie die Rechte der Anleihegläubiger aus der
jeweiligen Anleihe im Rahmen des Insolvenzverfahrens wahrzunehmen.
Veranstaltungsort für alle Anleihegläubigerversammlungen ist die Messe
Westfalenhallen Dortmund (Halle 6), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund,
Eingang Messe West I.
Die Anleihegläubigerversammlungen werden am 3. August 2016 in folgender
Reihenfolge stattfinden:
- 6,75% Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ): 10:00 Uhr
- 7,00% Anleihe 2014/18 (WKN: A12UAE): 13:00 Uhr
- 7,00% Anleihe 2015/17 (WKN: A14J4G): 16:00 Uhr
Wahlberechtigt sind dabei ausschließlich die Gläubiger der jeweiligen
Anleihe bzw. deren Vertreter durch Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass das
Gericht persönliches Erscheinen oder eine Vertretung durch Rechtsanwälte
nach § 79 ZPO angeordnet hat. Eine Bevollmächtigung Dritter, die nicht auch
Rechtsanwälte sind, ist nicht zulässig.
Die One Square Advisory Services GmbH bietet den Anleihegläubigern an,
diese unentgeltlich durch die Rechtsanwälte der One Square Advisory
Services GmbH zu vertreten. Das entsprechende Vollmachtformular, das auch
die Erteilung von Weisungen über das Abstimmungsverhalten ermöglicht, ist
unter folgendem Link abrufbar: www.onesquareadvisors.com/deutsch/news/2016/
Juli_Steilmann_1.php. Die Rechtsanwälte werden dann entsprechend der
Weisungen stimmen.
Für die Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ) besteht ein vorheriges
Anmeldeerfordernis bis zum 31. Juli 2016. Bis zum 31. Juli 2016 muss auch
die Sperrbescheinigung bei der STP Solution GmbH eingegangen sein.
Für die Anleihen 2014/18 (WKN: A12UAE) und 2015/17 (WKN: A14J4G) ist eine
vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Die One Square Advisory
Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern der vorherigen
Registrierung dennoch nachzukommen, damit die Teilnahmeberechtigung im
Vorfeld bereits geprüft und entsprechend bestätigt werden kann. Eine
Sperrbescheinigung muss spätestens am Versammlungstag vorliegen.
Die Anmeldeformulare sind unter folgendem Link abrufbar: https://
steilmann.insolvenz-solution.de/start.
Bitte beachten Sie nach Rücksprache mit dem Gericht und der STP Solution
GmbH (der für die Entgegennahme der Anmeldungen beauftragte Dienstleister)
folgende Besonderheit für Vermögensverwalter:
- Vermögensverwalter, die auf Grund ihres Verwaltungsauftrags bereits
befugt sind, für ihre Kunden das Stimmrecht in den Anleihen auszuüben,
können entweder persönlich zur Gläubigerversammlung erscheinen oder
einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen. Die vertragliche
Befugnis zur Stimmrechtsausübung ist durch Vorlage der entsprechenden
Vereinbarung nachzuweisen.
- Vermögensverwalter, die zur Ausübung des Stimmrechts eine entsprechende
Vollmacht ihrer Kunden benötigen, können sich von ihren Kunden nicht
bevollmächtigen lassen und das Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung
nicht persönlich wahrnehmen. Teilnahmeberechtigt ist nur der Kunde
selbst oder ein vom Kunden beauftragter Rechtsanwalt.
Bitte beachten Sie weiter folgende Besonderheit:
Sofern Gläubiger oder Vermögensverwalter die zur Ausübung des Stimmrechts
auf Grund des Vermögensverwaltungsvertrages berechtigt sind, eine
juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft,
GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft,
Unternehmergesellschaft, GbR) ist, müssen deren Vertreter in der
Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen
Auszugs (nicht älter als 14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B.
Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.
Die Amtssprache vor Gerichten in Deutschland ist Deutsch. Sofern die o.g.
Nachweise in einer anderen Sprache verfasst sind, müssen sie von einem
vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung durch diesen
zertifiziert werden.
Die One Square Advisory Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern,
die Vollständigkeit ihrer Unterlagen vor der Gläubigerversammlung vorab bei
der STP Solution GmbH einzureichen und überprüfen zu lassen. Die One Square
Advisory Services GmbH ist ebenfalls gerne bereit, alle Anleihegläubiger
kostenlos bei der Registrierung zu unterstützen und die Unterlagen auf
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Die One Square Advisory Services GmbH wird die Anleihegläubiger der
Steilmann SE weiter über die Entwicklungen informieren und steht für
Rückfragen, insbesondere unter steilmann@onesquareadvisors.com zur
Verfügung.
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
steilmann@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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