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    DGAP-News  698  0 Kommentare One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016 (deutsch)

    One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016

    DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

    One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den

    Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3.

    August 2016

    20.07.2016 / 10:40

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den

    Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3.

    August 2016

    München, 20. Juli 2016

    Das Amtsgericht Dortmund hat drei jeweils voneinander unabhängige

    Anleihegläubigerversammlungen am 3. August 2016 einberufen. Einziger Zweck

    dieser Versammlungen ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede

    Anleihe. Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters ist es im Wesentlichen, die

    Forderungen aller Anleihegläubiger aus der jeweiligen Anleihe zur

    Insolvenztabelle anzumelden sowie die Rechte der Anleihegläubiger aus der

    jeweiligen Anleihe im Rahmen des Insolvenzverfahrens wahrzunehmen.

    Veranstaltungsort für alle Anleihegläubigerversammlungen ist die Messe

    Westfalenhallen Dortmund (Halle 6), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund,

    Eingang Messe West I.

    Die Anleihegläubigerversammlungen werden am 3. August 2016 in folgender

    Reihenfolge stattfinden:

    - 6,75% Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ): 10:00 Uhr

    - 7,00% Anleihe 2014/18 (WKN: A12UAE): 13:00 Uhr

    - 7,00% Anleihe 2015/17 (WKN: A14J4G): 16:00 Uhr

    Wahlberechtigt sind dabei ausschließlich die Gläubiger der jeweiligen

    Anleihe bzw. deren Vertreter durch Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass das

    Gericht persönliches Erscheinen oder eine Vertretung durch Rechtsanwälte

    nach § 79 ZPO angeordnet hat. Eine Bevollmächtigung Dritter, die nicht auch

    Rechtsanwälte sind, ist nicht zulässig.

    Die One Square Advisory Services GmbH bietet den Anleihegläubigern an,

    diese unentgeltlich durch die Rechtsanwälte der One Square Advisory

    Services GmbH zu vertreten. Das entsprechende Vollmachtformular, das auch

    die Erteilung von Weisungen über das Abstimmungsverhalten ermöglicht, ist

    unter folgendem Link abrufbar: www.onesquareadvisors.com/deutsch/news/2016/

    Juli_Steilmann_1.php. Die Rechtsanwälte werden dann entsprechend der

    Weisungen stimmen.

    Für die Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ) besteht ein vorheriges

    Anmeldeerfordernis bis zum 31. Juli 2016. Bis zum 31. Juli 2016 muss auch

    die Sperrbescheinigung bei der STP Solution GmbH eingegangen sein.

    Für die Anleihen 2014/18 (WKN: A12UAE) und 2015/17 (WKN: A14J4G) ist eine

    vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Die One Square Advisory

    Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern der vorherigen

    Registrierung dennoch nachzukommen, damit die Teilnahmeberechtigung im

    Vorfeld bereits geprüft und entsprechend bestätigt werden kann. Eine

    Sperrbescheinigung muss spätestens am Versammlungstag vorliegen.

    Die Anmeldeformulare sind unter folgendem Link abrufbar: https://

    steilmann.insolvenz-solution.de/start.

    Bitte beachten Sie nach Rücksprache mit dem Gericht und der STP Solution

    GmbH (der für die Entgegennahme der Anmeldungen beauftragte Dienstleister)

    folgende Besonderheit für Vermögensverwalter:

    - Vermögensverwalter, die auf Grund ihres Verwaltungsauftrags bereits

    befugt sind, für ihre Kunden das Stimmrecht in den Anleihen auszuüben,

    können entweder persönlich zur Gläubigerversammlung erscheinen oder

    einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen. Die vertragliche

    Befugnis zur Stimmrechtsausübung ist durch Vorlage der entsprechenden

    Vereinbarung nachzuweisen.

    - Vermögensverwalter, die zur Ausübung des Stimmrechts eine entsprechende

    Vollmacht ihrer Kunden benötigen, können sich von ihren Kunden nicht

    bevollmächtigen lassen und das Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung

    nicht persönlich wahrnehmen. Teilnahmeberechtigt ist nur der Kunde

    selbst oder ein vom Kunden beauftragter Rechtsanwalt.

    Bitte beachten Sie weiter folgende Besonderheit:

    Sofern Gläubiger oder Vermögensverwalter die zur Ausübung des Stimmrechts

    auf Grund des Vermögensverwaltungsvertrages berechtigt sind, eine

    juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft,

    GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft,

    Unternehmergesellschaft, GbR) ist, müssen deren Vertreter in der

    Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen

    Auszugs (nicht älter als 14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B.

    Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.

    Die Amtssprache vor Gerichten in Deutschland ist Deutsch. Sofern die o.g.

    Nachweise in einer anderen Sprache verfasst sind, müssen sie von einem

    vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung durch diesen

    zertifiziert werden.

    Die One Square Advisory Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern,

    die Vollständigkeit ihrer Unterlagen vor der Gläubigerversammlung vorab bei

    der STP Solution GmbH einzureichen und überprüfen zu lassen. Die One Square

    Advisory Services GmbH ist ebenfalls gerne bereit, alle Anleihegläubiger

    kostenlos bei der Registrierung zu unterstützen und die Unterlagen auf

    Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

    Die One Square Advisory Services GmbH wird die Anleihegläubiger der

    Steilmann SE weiter über die Entwicklungen informieren und steht für

    Rückfragen, insbesondere unter steilmann@onesquareadvisors.com zur

    Verfügung.

    Kontakt

    One Square Advisory Services GmbH

    Theatinerstr. 36

    80333 München

    steilmann@onesquareadvisors.com

    www.onesquareadvisors.com

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    20.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    484173 20.07.2016





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