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Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über Mindestannahmeschwelle
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
26.07.2016 17:42
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
Mindestannahmeschwelle
Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten
(Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
eigener Aktien).
Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das
Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
maßgeblich.
Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
vorliegt.
DISCLAIMER
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC
an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende Bestimmungen sind,
soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Börse
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
Mindestannahmeschwelle
Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten
(Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
eigener Aktien).
Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das
Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
maßgeblich.
Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
vorliegt.
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Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC
an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende Bestimmungen sind,
soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der
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