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     225  0 Kommentare LKW-Kartell - Anwälte machen Schadensersatz für Spediteure und LKW-Besitzer geltend

    Lahr (ots) - Nachdem die EU Kommission im LKW-Kartell gegen
    verschiedene LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen eine
    Strafe verhängt hat, verlangen die geschädigten Spediteure,
    LKW-Käufer und LKW-Leasingnehmer nunmehr Schadensersatz. Die
    Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault,
    Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen
    haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise
    für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der
    strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter
    Form weitergegeben. Wegen dieser Verstöße verhängte die Kommission
    eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2.926.499.000 EUR. Die EU-Kommission
    teilt mit: "Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den
    gesamten EWR und hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011
    unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen
    vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den
    Mitgliedern der höchsten Führungsebene, wobei die Zusammenkünfte
    gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen
    Branchenveranstaltungen stattfanden. Hinzu kamen telefonische
    Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen
    Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert, und der
    Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege.
    Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die
    gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die
    Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit
    verbundenen Kosten an die Kunden."

    Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll &
    Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Käufer und
    Leasingnehmer, die von dem Lkw-Kartell betroffen sind und macht
    Schadensersatzansprüche geltend. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch im VW-Skandal mehr als 20.000
    Geschädigte VW Autokäufer vertritt und berät, wird schon bald erste
    Klagen gegen die LKW-Hersteller einreichen, wenn diese nicht
    einigungsbereit sind. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir
    werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die
    einen Schadensersatz zwischen 10% und 20% des Kaufpreises beinhaltet.
    Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein,
    werden wir Klagen einreichen." Kartellverstöße haben bereits in der
    Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche
    geltend machen können. 2011 entschied der BGH, KZR 75/10, dass nicht
    nur direkte Kunden von in Kartellabsprachen verwickelte Unternehmen
    auf Schadensersatz klagen können, sondern auch Zwischen- und
    Endabnehmer. Eine neue EU-Richtlinie, die bis Ende 2016 durch die
    Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muss, erleichtert die
    Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche. Danach wird die
    Vermutung aufgestellt, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht
    haben. Die Mitglieder des Kartells müssen dann das Gegenteil
    beweisen.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es gilt nun festzustellen,
    ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese
    Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als
    Schadensersatz zu bezahlen. Wir befinden uns bereits in Gesprächen
    mit Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko übernehmen, damit die
    Spediteure nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Geschädigten
    sollten die Verjährungsvorschriften beachten. Nachdem die EU über die
    Geldbuße entschieden hat, beginnt die Verjährung wieder zu laufen.
    Geschädigte des LKW-Kartells sollten daher nicht abwarten, sondern
    sich anwaltlich beraten lassen.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Pressesprecher: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
    Einsteinallee 3
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.dr-stoll-kollegen.de
    https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de/




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