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     2595  0 Kommentare Widerrufsjoker: Diese Chancen haben Darlehen ab 2010 bei ING Diba, Sparkasse, Volksbank, Sparda und Co.

    Der Widerrufsjoker lebt weiter: Trotz der gesetzlichen Neuordnung bleibt der Widerruf von Immobilienfinanzierungen weiter möglich. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag nach 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Hier gilt weiter das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“, das einen Ausstieg aus einem teuren Kredit ermöglicht. Die Finanzierungsverträge vieler Banken wie ING Diba, Sparda-Banken, DSL, Sparkassen und Volksbanken sind auch in dieser Phase noch fehlerhaft gewesen. Verbraucher sollten ihr Darlehen daher kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) prüfen lassen.

    Die Möglichkeit, mit Hilfe des Widerrufsjokers einen Darlehensvertrag zu widerrufen und damit aus einer hochverzinsten Baufinanzierung auszusteigen, kann Immobilienbesitzern viele Tausend Euro sparen. Doch wissen wir aus den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) sagen, dass Kredite, die ab 2010 abgeschlossen wurden, geringere Fehlerquoten aufweisen als in den Jahren zuvor.

    Doch das bedeutet nicht, dass alle Darlehen korrekt sind – ganz im Gegenteil. So haben viele Kreditinstitute auch in den Widerrufsbelehrungen geschlampt, die in den Jahren 2010 und danach verwendet wurden. Ein Beispiel aus Verträgen der ING Diba und zahlreicher weiterer Banken, der Ihnen zu einer Halbierung ihres Bauzinses verhelfen kann, will ich Ihnen hier zeigen.

    Dabei geht es um Folgendes: Der Gesetzgeber verlangt, dass in den Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2010 verwendet werden, sogenannte Pflichtangaben für den Kreditnehmer enthalten sind, die in §492 des BGB geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise die Gesamtkosten des Darlehens, der Effektivzins und die Bedingungen, die für eine vorzeitige Rückzahlung gelten.

    Im Mustertext für die Widerrufsbelehrung des Kredits wird auf diese Pflichtangaben Bezug genommen. Sinngemäß heißt es dort, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Kreditnehmer alle Pflichtangaben gemäß §492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Als Beispiel werden dann zumeist in einer Klammer Beispiele für die zu erbringenden Pflichtangaben genannt. Seltsamerweise hat sich bei einigen Banken dabei ein massiver Fehler eingeschlichen, der nun für viele Kreditnehmer den Weg zum nachträglichen Widerruf des Darlehens öffnet. Dieser Fehler besteht darin, dass in der Widerrufsbelehrung ein falsches Beispiel für eine Pflichtangabe genannt wird.

    Konkret sieht das beispielsweise in den Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus dem Jahr 2010 dann so aus: 

    Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrags, Angaben der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

    Wer diesen Text in seinem Kreditvertrag findet, der hat gute Chancen, den Widerrufsjoker mit Hilfe der IG Widerruf (www.widerruf.info) erfolgreich zu ziehen. Der entscheidende Fehler besteht nämlich in der Erwähnung der Aufsichtsbehörde, die angeblich für den Darlehensnehmer zuständig sei. Dieser Passus ist gleich aus zwei Gründen gravierend falsch: Denn erstens sind Aufsichtsbehörden für Kreditinstitute zuständig und nicht für Darlehensnehmer. Und zweitens gehört die Nennung der Aufsichtsbehörde eben nicht zu den Pflichtangaben, die in §492 Abs. 2 BGB gefordert sind – nachzulesen in jedem handelsüblichen Gesetzesbuch.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Diese Chancen haben Darlehen ab 2010 bei ING Diba, Sparkasse, Volksbank, Sparda und Co. Der Widerrufsjoker lebt weiter: Trotz der gesetzlichen Neuordnung bleibt der Widerruf von Immobilienfinanzierungen weiter möglich. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag nach 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Hier gilt weiter das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“, das einen Ausstieg aus einem teuren Kredit ermöglicht. Die Finanzierungsverträge vieler Banken wie ING Diba, Sparda-Banken, DSL, Sparkassen und Volksbanken sind auch in dieser Phase noch fehlerhaft gewesen. Verbraucher sollten ihr Darlehen daher kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) prüfen lassen.