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    DGAP-News  400  0 Kommentare Sky Deutschland GmbH: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

    Sky Deutschland GmbH: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    DGAP-News: Sky Deutschland AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    Sky Deutschland GmbH: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    24.08.2016 / 10:00

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Sky Deutschland GmbH, Unterföhring

    Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat

    festgestellt, dass der Konzernabschluss der Sky Deutschland AG (heute: Sky

    Deutschland GmbH) zum Abschlussstichtag 31.12.2012 und der zusammengefasste

    Lagebericht der Sky Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft

    sind:

    1. Der Konzernabschluss zum 31.12.2012 weist folgende Fehler auf:

    a) In der Bilanz ist ein unter den immateriellen Vermögenswerten erfasster

    Geschäfts- oder Firmenwert um 251,9 Mio. Euro zu hoch angesetzt.

    Für den Konzernabschluss zum 31.12.2007 und für den verkürzten Abschluss

    zum 30.06.2008 der Premiere AG (heute: Sky Deutschland GmbH) hat die

    Bundesanstalt mit Bescheid vom 17.11.2010 festgestellt, dass in der Bilanz

    ein unter den immateriellen Vermögenswerten erfasster Geschäfts- oder

    Firmenwert von zuletzt 251,9 Mio. Euro um diese Summe zu hoch angesetzt

    ist, weil ein Geschäfts- oder Firmenwert mangels eines

    Unternehmenszusammenschlusses tatsächlich nicht entstanden ist.

    Das Unternehmen hatte den Abschluss einer Lizenzvereinbarung, mit der im

    Wesentlichen ein Verwertungsrecht an der Fußballbundesliga an die Premiere

    AG sowie Produktionsverträge von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH

    an die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG übergehen sollten, als

    Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3.4 (2004) behandelt. Die

    Voraussetzungen für einen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3.4 (2004)

    lagen nicht vor, weil keine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und

    Vermögenswerten erworben wurde.

    Im Konzernabschluss zum 31.12.2012 hat es die Sky Deutschland AG entgegen

    IAS 8.42, .43 unterlassen, diesen wesentlichen Fehler aus einer früheren

    Periode rückwirkend zu korrigieren.

    b) Der Bilanzposten Vorräte unter den kurzfristigen Aktiva ist um 17,4

    Mio. Euro zu hoch und der Bilanzposten Receiver unter den langfristigen

    Aktiva um eine ggf. nach Abschreibung verminderte Summe in

    entsprechender Höhe zu niedrig ausgewiesen, weil das Unternehmen

    bereits beschaffte Empfangsgeräte für das Digitalfernsehen (Receiver),

    die zur Auslieferung an Kunden bestimmt sind, fälschlich als

    Vorratsvermögen und nicht als Sachanlagevermögen erfasst hat.

    Die Erfassung der Empfangsgeräte als Vorrat gemäß IAS 2.6 verstößt gegen

    IAS 16.7, .6, wonach ein Vermögenswert als Sachanlage anzusetzen ist, wenn

    dieser zur Vermietung an Dritte gehalten wird und erwartungsgemäß länger

    als eine Berichtsperiode genutzt werden kann. Diese Sachanlagen sind gemäß

    IAS 16.43ff. planmäßig abzuschreiben.

    2. Im zusammengefassten Lagebericht hat die Sky Deutschland AG weder das

    Risiko beurteilt noch erläutert, welches sich aus einer rückwirkenden

    Korrektur des von der Bundesanstalt mit Bescheid vom 17.11.2010

    festgestellten Fehlers in Höhe von 251,9 Mio. Euro ergibt.

    Die Berichterstattung verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im

    Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen

    Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist; zugrundeliegende

    Annahmen sind anzugeben. Der bloße Hinweis auf die Fehlerfeststellung der

    Bundesanstalt und auf eine mögliche künftige Korrektur im Geschäftsbericht

    2012 (S. 86f.) genügt diesen Anforderungen nicht, weil das aus der

    Fehlerfeststellung resultierende Risiko insbesondere einer massiven

    Verringerung des Eigenkapitals nicht bewertet, kommentiert, erklärt und

    verdeutlicht wird.

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    24.08.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Sky Deutschland AG

    Medienallee 26

    85774 Unterföhring

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)89 9958-02

    Fax: +49 (0)89 9958-6239

    E-Mail: ir@sky.de

    Internet: info.sky.de

    ISIN: DE000SKYD000

    WKN: SKYD00

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    495241 24.08.2016





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