checkAd

    Baufinanzierung widerrufen  2460  0 Kommentare Widerrufsjoker: Gute Chancen für Kunden der Sparkasse nach BGH Urteil

    Nach dem jüngsten BGH-Urteil zum Widerrufsjoker ist für zahlreiche Sparkasse-Kunden der Weg frei zur Rückabwicklung ihres Darlehens. Der wirtschaftliche Vorteil ist dabei deutlich größer als bei einem reinen Ausstieg aus dem Kredit. Deshalb sollten Sie sich jetzt nicht mehr auf faule Kompromisse einlassen, die Ihnen die Bank jetzt möglicherweise anbietet. Denn selbst eine Klage ist jetzt mit Hilfe der IG Widerruf (www.widerruf.info) ohne Kostenrisiko möglich.

    In den Kreditabteilungen vieler Sparkassen herrscht nach dem jüngsten BGH-Urteil zum Widerrufsjoker die blanke Panik. Denn nachdem der Bundesgerichtshof eine häufig verwendete Widerrufsbelehrung aus den Jahren 2003 bis 2009 für ungültig erklärt hatte, steht für zahlreiche Kunden die Tür zu einer Rückabwicklung weit offen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kunden das Darlehen rechtzeitig vor dem 22. Juni 2016 widerrufen haben.

    Verzweifelt versuchen nun einige Sparkassen, den betroffenen Kunden Vergleichsangebote zu machen. In der Regel sehen diese so aus, dass die Kunden ein laufendes Darlehen vorzeitig beenden können, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Das klingt zwar auf den ersten Blick nicht schlecht. Wer sich jedoch auf ein solches Angebot einlässt, verschenkt den größten Teil seiner Ansprüche.

    Denn im Rahmen einer Rückabwicklung hat der Kunde nicht nur das Recht auf eine sofortige Beendigung der Baufinanzierung – ihm steht zusätzlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit zu. Was bedeutet genau die Rückabwicklung eines Darlehens? Nun, im Prinzip wird dabei so getan, als sei der Kredit niemals zustande gekommen. Im Details sieht das dann so aus:

     

    1. Noch laufende Darlehen

    Bei noch laufenden Darlehen wird das Darlehen aufgelöst. Als Kreditnehmer sparen Sie somit die teilweise erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen umschulden. Dabei ist Ihnen die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/umschuldung gerne behilflich. Der Clou ist jedoch: Zusätzlich zur Auflösung des Darlehens muss Ihnen die Bank sämtliche Zahlungen verzinsen, die Sie seit Beginn des Darlehens geleistet haben. Dies betrifft alle Zinszahlungen sowie sämtliche Tilgungen und Sondertilgungen. Je älter das Darlehen ist und je stärker Sie getilgt haben, desto höher ist hier Ihr Anspruch. Im Durchschnitt beläuft sich diese Nutzungsentschädigung meist auf 10-25 Prozent der Kreditsumme. Dieser Betrag wird dann von der Restschuld abgezogen, die Sie der Bank bei Auflösung des Darlehens schulden. Hier schlummert also ein riesiges Potenzial.  


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 1 von 3

    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung widerrufen Widerrufsjoker: Gute Chancen für Kunden der Sparkasse nach BGH Urteil Nach dem jüngsten BGH-Urteil zum Widerrufsjoker ist für zahlreiche Sparkasse-Kunden der Weg frei zur Rückabwicklung ihres Darlehens. Der wirtschaftliche Vorteil ist dabei deutlich größer als bei einem reinen Ausstieg aus dem Kredit. Deshalb sollten Sie sich jetzt nicht mehr auf faule Kompromisse einlassen, die Ihnen die Bank jetzt möglicherweise anbietet. Denn selbst eine Klage ist jetzt mit Hilfe der IG Widerruf (www.widerruf.info) ohne Kostenrisiko möglich.