Bargeldverbot vor Gericht
Brichtas Selbstversuch - Finanzamt wegen Bargeldverbots verklagt
Nun wird schweres Geschütz aufgetragen. n-tv Börsenprofi Raimund Brichta will sich beim Finanzamt mit Bargeld ehrlich machen. Doch die Behörde stellt sich quer. Nun ist die Justiz am Zug.
Iranische Behörden haben ein unverkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Neulich akzeptierte die Regierung in Teheran ein Frachtflugzeug voller Paletten mit Euroscheinen und Schweizer Franken im Wert von 400 Millionen Dollar - mit freundlichen Grüßen der Regierung aus Washington, die damit alte iranische Forderungen beglich.
Deutsche Behörden haben dagegen ein äußerst verkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Seit über einem Jahr biete ich meinem Finanzamt Euroscheine an wie Sauerbier, aber die Beamten verschmähen meine Banknoten. Das verstehe ich nicht. Schließlich würde ich das Geld nicht palettenweise vor der Finanzkasse abladen, sondern käme bloß mit ein paar sorgfältig vorsortierten Scheinen, die sehr rasch nachzuzählen wären.
Aber nun sind der Worte darüber genug gewechselt. Ich gehe vor Gericht, um zu erreichen, dass sich mein Finanzamt wenigstens an die Abgabenordnung hält. Denn laut AO - das ist eine Art Steuergrundgesetz - sollen Finanzämter eine Bank oder Sparkasse dazu ermächtigen, Bargeld für sie anzunehmen, wenn sie das selbst nicht mehr tun. Bis jetzt ist es mir aber nur in einem Ausnahmefall gelungen, Bares fürs Finanzamt bei der örtlichen Sparkasse loszuwerden. Andere Versuche scheiterten, und das soll sich mit Hilfe des Gerichts jetzt ändern.
Als Anwalt vertritt mich dabei Carlos Alexander Gebauer, der einst als Strafverteidiger der RTL-Gerichtsshow bekannt wurde. Und ja, er hat nicht nur schauspielerisches Talent, sondern er ist auch äußerst versiert in geldrechtlichen Angelegenheiten. Deshalb lässt sich von ihm mein Kollege Norbert Häring in seinem Bargeldrechtsstreit um die Rundfunkgebühr ebenfalls vertreten.
Gerade erst hat Herr Gebauer von der Bundesbank eine aktuelle Stellungnahme eingeholt, die er in unserer Klageschrift zitiert. Demnach kann "niemand die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ablehnen, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden". Welche Nachteile das sind, erklärt die Bundesbank auch: "Lehnt ein Gläubiger die ihm ordnungsgemäß zur Erfüllung angebotenen gesetzlichen Zahlungsmittel ab, gerät er in Annahme- oder Gläubigerverzug."
Im Klartext: Solange das Finanzamt meine Scheine nicht nimmt, kriegt es das Geld nicht. Hätten etwa die Iraner den Flieger mit den Paletten zurückgeschickt, würden sie heute noch auf die Millionen warten. Das ist doch eigentlich ganz einfach,
meint Ihr
Raimund Brichta (Hier geht's zur vollständigen Klageschrift)
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