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    Letzte Chance  1679  0 Kommentare Prozessfinanzierung für Klage auf Schadensersatz von VW Aktionären

    Volkswagen-Aktionären, die auf Schadensersatz aufgrund der Kursverluste ihrer Aktien klagen wollen, droht im April 2017 die Verjährung ihrer Ansprüche. Ansatzpunkt für eine Klage: Die VW-Unternehmensführung wusste schon sehr früh von den Manipulationen, ohne den Finanzmarkt zu informieren. Dies schafft nun die Voraussetzung für Schadensersatzforderungen der Anleger.

    Erstmals gibt es für Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen gerichtlich ohne Kostenrisiko geltend zu machen. Die Lösung dafür ist eine Prozessfinanzierung. Hier übernimmt ein Prozessfinanzierer die Kosten. Ein Honorar wird erst dann fällig, wenn der Schadensersatz tatsächlich gezahlt wurde. Dann gibt der Anleger ein Drittel davon als Erfolgshonorar an den Prozessfinanzierer ab. Ansonsten entstehen keine Kosten.

    Welcher Weg zum Schadensersatz der günstigste ist, können Anleger mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw kostenlos prüfen lassen. Im Einzelnen hängt das von verschiedenen Faktoren ab: Greift beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung? Ist der Anleger risikobereit oder möchte er keinerlei Kostenrisiko eingehen?

    Im Einzelnen gibt es drei Möglichkeiten, um sich vor der Verjährung, die im April 2017 droht, zu schützen und die guten Chancen auf Schadensersatz zu wahren.

     

    1.       Individuelle Klage

    Mit einer individuellen Klage kann sich der Anleger bis Mitte September vor der Verjährung schützen. Sobald das Musterverfahren eröffnet wird, werden alle anderen Klagen auf Eis gelegt. Dieser Weg verursacht die höchsten Kosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegt das Risiko einer Klage bei gut 2.000 Euro. Der Streitwert entspricht dabei den eingeklagten Kursverlusten. Wird die Klage gewonnen, erhält der Anleger sämtliche Kosten wieder zurück, da der unterlegene Gegner diese bezahlen muss. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in einigen Fällen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Versicherung Kapitalanlagestreitigkeiten nicht ausgeschlossen hat. Viele Rechtsschutzversicherungen tun dies aber in ihren Bedingungen. Deswegen wird nur in wenigen Fällen eine Rechtsschutzversicherung zahlen.

     

    2.       Mahnbescheid und Anmeldung zum Musterverfahren

    Alternativ zu einer Klage kommt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid in Frage. Dieser hemmt die Verjährung für sechs Monate. In diesem Zeitraum sollte nach aktueller Lage das Musterverfahren begonnen haben, so dass der Anleger seine Ansprüche dort anmelden kann. Die Kosten für Mahnbescheid und Anmeldung liegen bei einem Streitwert von 10.000 Euro bei knapp 1.500 Euro – und liegen damit niedriger als bei einer Klage. Anders als bei einer Klage bekommt der Anleger dieses Geld jedoch nicht zurück, wenn die Musterklage gewonnen wird.

     

    3.       Prozessfinanzierung

    Wer diese Kosten scheut, für den hat die Interessengemeinschaft Widerruf ein Angebot zur Prozessfinanzierung geschnürt, das den Anleger vom Kostenrisiko befreit. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei sämtliche Kosten für eine Klage. Wird das Musterverfahren gewonnen, zahlt der Anleger ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes. Gelingt kein Erfolg, so entstehen dem Anleger auch keine Kosten. Im Rahmen der Prozessfinanzierung wird auf einen pauschalierten Schadensersatz, den sogenannten Kursdifferenzschaden, geklagt. Er beträgt rund 60 Euro je VW-Aktie. Dies hat den Vorteil, dass der Anleger nicht nachweisen muss, dass er die Papiere nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

    Folgende Voraussetzung gibt es für die Teilnahme an der Prozessfinanzierung: Der Anleger muss mindestens 100 Volkswagen-Aktien (egal ob Stammaktien oder Vorzugsaktien) nach September 2013 gekauft haben und muss diese am 18 September 2015 besessen haben. Es spielt keine Rolle, ob die Aktien danach verkauft wurden oder sich noch im Depot befinden. Anleger, die das Angebot der Kostenfinanzierung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bis April 2017 bei der IG Widerruf melden.

    Fazit: VW-Anleger haben exzellente Chancen auf Schadensersatz, wenn Sie ihre Papiere nach September 2013 gekauft haben und diese bei Bekanntwerden der Abgasaffäre noch besessen haben. In den seltenen Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung greift, dürfte eine individuelle Klage der beste Weg sein. Ansonsten verursacht ein Mahnbescheid etwas geringere Kosten. Für alle, die das Kostenrisiko scheuen, ist eine Prozessfinanzierung der ideale Weg. Dort fällt nur ein Erfolgshonorar an, wenn Schadensersatz gezahlt wird. Für alle Alternativen aber gilt: Beeilung ist angesagt! Um eine drohende Verjährung zu verhindern müssen Anleger bis April 2017 aktiv werden, für die Prozessfinanzierung gilt sogar eine Frist bis Ende August. Anleger können kostenlos bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw prüfen lassen, welcher Weg für Sie der günstigste ist. 

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Letzte Chance Prozessfinanzierung für Klage auf Schadensersatz von VW Aktionären Volkswagen-Aktionären, die auf Schadensersatz aufgrund der Kursverluste ihrer Aktien klagen wollen, droht im April 2017 die Verjährung ihrer Ansprüche. Ansatzpunkt für eine Klage: Die VW-Unternehmensführung wusste schon sehr früh von den Manipulationen, ohne den Finanzmarkt zu informieren. Dies schafft nun die Voraussetzung für Schadensersatzforderungen der Anleger.

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