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    APA ots news: FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins in der Lebensversicherung ab 1. Jänner 2017 auf 0,5 Prozent

    Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) senkt den

    höchstzulässigen Rechnungszinssatz (Garantiezins) in der klassischen

    Lebensversicherung für neue Verträge ab 1. Jänner 2017 von 1,0% auf

    0,5% ab. Dies geht aus der heute im Bundesgesetzblatt

    veröffentlichten Novelle der "Versicherungsunternehmen

    Höchstzinssatzverordnung" (VU-HZV) der FMA hervor. Die neuerliche

    Absenkung des höchstzulässigen Garantiezinssatzes - bereits mit

    1.Jänner 2016 wurde dieser von 1,5% auf 1,0% abgesenkt - ist wegen

    des nachhaltigen Trends des sinkenden Zinsniveaus erforderlich. So

    ist seit Juli 2016 die "Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für

    Bundesanleihen" (UDRB) - die wesentliche Benchmark für den

    Garantiezinssatz - erstmals sogar negativ. Bei der Festlegung des

    höchstzulässigen Rechnungszinses orientiert sich die FMA am

    10-jährigen Durchschnitt der UDRB unter Anwendung eines Abschlags von

    40%. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass

    Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin

    langfristig erfüllt werden können.

    Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie

    der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich

    Steuern, Risiko- und Kostenanteilen. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind

    davon grundsätzlich nicht betroffen. Der jeweils aktuelle

    höchstzulässige Garantiezinssatz ist auch nur auf die zu diesem

    Zeitpunkt neu abzuschließenden Verträge anzuwenden, für bestehende

    Verträge gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte

    Verzinsung.

    Der höchstzulässige Garantiezinssatz ist auch nicht pauschal auf alle

    Neuverträge anzuwenden. Er definiert aber die gesetzlich zulässige

    Obergrenze des Garantiezinses, dessen konkrete Höhe unter

    Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen

    Produkts nach dem Grundsatz der Vorsicht festzulegen ist.

    Rückfragehinweis:

    Finanzmarktaufsicht

    Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

    +43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

    Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

    *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

    INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

    OTS0076 2016-09-27/11:24





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